Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von eumeline am 16.08.2006, 14:53 Uhr

Wiedereinstellung nach Erziehungszeit

Das ist nicht rechtens, wenn ich das richtig im Kopf habe. Du bist nach wie vor zu alten Konditionen angestellt.
Du MUSST theoretisch sogar wieder so arbeiten wie vorher, wenn Dein AG einer TZ-Beschäftigung nicht zustimmt.
Diese muss vor Beendigung der EZ beantragt werden und der AG ab einer bestimmten Größe muss dem zustimmen.

Ich habe jetzt meinen Vertrag auf Teilzeit (80%) reduziert. Ich war der Meinung, daß ich NUN einen neuen Vertrag bekomme, aber nach Anfrage sagte die Personalabt. daß das nicht rechtens sei. Ich habe alten Vertrag, alte Konditionen etc. nur mit 80%.

Allerdings beschränkt auf meine JETZIGE Tätigkeit. Wenn ich also wechseln würde intern, müsste ich ggf. mehr arbeiten (oder weniger).

Außerdem hast Du nach Deinem alten Arbeitsvertrag und Gesetz den Anspruch auf eine adäquate Stelle, d.h. wenn sie Dich nicht im ursprünglichen Bereich einsetzen KÖNNEN, dann musst Du einen gleichwertigen Job bekommen.

Das, was Dein AG versucht ist in keinem Fall ok.

Grüße
Natascha

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.