Geschrieben von eumeline am 16.08.2006, 14:53 Uhr |
Wiedereinstellung nach Erziehungszeit
Das ist nicht rechtens, wenn ich das richtig im Kopf habe. Du bist nach wie vor zu alten Konditionen angestellt.
Du MUSST theoretisch sogar wieder so arbeiten wie vorher, wenn Dein AG einer TZ-Beschäftigung nicht zustimmt.
Diese muss vor Beendigung der EZ beantragt werden und der AG ab einer bestimmten Größe muss dem zustimmen.
Ich habe jetzt meinen Vertrag auf Teilzeit (80%) reduziert. Ich war der Meinung, daß ich NUN einen neuen Vertrag bekomme, aber nach Anfrage sagte die Personalabt. daß das nicht rechtens sei. Ich habe alten Vertrag, alte Konditionen etc. nur mit 80%.
Allerdings beschränkt auf meine JETZIGE Tätigkeit. Wenn ich also wechseln würde intern, müsste ich ggf. mehr arbeiten (oder weniger).
Außerdem hast Du nach Deinem alten Arbeitsvertrag und Gesetz den Anspruch auf eine adäquate Stelle, d.h. wenn sie Dich nicht im ursprünglichen Bereich einsetzen KÖNNEN, dann musst Du einen gleichwertigen Job bekommen.
Das, was Dein AG versucht ist in keinem Fall ok.
Grüße
Natascha
- Wiedereinstellung nach Erziehungszeit - N!NA 15.08.06, 23:19
- Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit - jamiesmum 16.08.06, 6:57
- Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit - N!NA 16.08.06, 14:31
- Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit - u_hoernchen 16.08.06, 9:41
- Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit - Lena_1977 16.08.06, 10:16
- Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit - eumeline 16.08.06, 14:53
- Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit - Lena_1977 16.08.06, 10:16
- Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit - eumeline 16.08.06, 14:57
- Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit - N!NA 16.08.06, 23:14
- Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit - Lena_1977 17.08.06, 10:02
- Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit - N!NA 16.08.06, 23:14
- Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit - jamiesmum 16.08.06, 6:57