Geschrieben von Lena_1977 am 16.08.2006, 10:16 Uhr |
Wiedereinstellung nach Erziehungszeit
Lass dich nicht darauf ein - dein alter Vertrag bleibt bestehen und kann nur gekündigt werden - allerdings hast du keinen Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung z.B. von 40 Std. auf 20 Std. Teilzeit.
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- Wiedereinstellung nach Erziehungszeit - N!NA 15.08.06, 23:19
- Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit - jamiesmum 16.08.06, 6:57
- Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit - N!NA 16.08.06, 14:31
- Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit - u_hoernchen 16.08.06, 9:41
- Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit - Lena_1977 16.08.06, 10:16
- Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit - eumeline 16.08.06, 14:53
- Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit - Lena_1977 16.08.06, 10:16
- Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit - eumeline 16.08.06, 14:57
- Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit - N!NA 16.08.06, 23:14
- Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit - Lena_1977 17.08.06, 10:02
- Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit - N!NA 16.08.06, 23:14
- Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit - jamiesmum 16.08.06, 6:57
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