Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Lena_1977 am 16.08.2006, 10:16 Uhr

Wiedereinstellung nach Erziehungszeit

Lass dich nicht darauf ein - dein alter Vertrag bleibt bestehen und kann nur gekündigt werden - allerdings hast du keinen Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung z.B. von 40 Std. auf 20 Std. Teilzeit.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.