Geschrieben von eumeline am 16.08.2006, 14:57 Uhr |
Wiedereinstellung nach Erziehungszeit
Aber mal was anderes: Du willst aber nun NICHT Teilzeit innerhalb der Elternzeit arbeiten, oder??? Du sprachst von 2 Jahren EZ, was ist mit dem 3. Jahr?
Denn DANN sieht es wieder etwas anders aus. Ich hatte für diesen Zeitraum einen SEPARATEN Vertrag, der befristet ist, bis zum Ende der Elternzeit. Aber der hat den alten Vertrag nicht zunichte gemacht, sondern in der Zeit quasi ersetzt.
Und wenn der ausläuft, dann greift mein alter unbefristeter Vertrag auf 80%-Basis.
- Wiedereinstellung nach Erziehungszeit - N!NA 15.08.06, 23:19
- Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit - jamiesmum 16.08.06, 6:57
- Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit - N!NA 16.08.06, 14:31
- Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit - u_hoernchen 16.08.06, 9:41
- Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit - Lena_1977 16.08.06, 10:16
- Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit - eumeline 16.08.06, 14:53
- Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit - Lena_1977 16.08.06, 10:16
- Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit - eumeline 16.08.06, 14:57
- Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit - N!NA 16.08.06, 23:14
- Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit - Lena_1977 17.08.06, 10:02
- Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit - N!NA 16.08.06, 23:14
- Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit - jamiesmum 16.08.06, 6:57