Da in diesem Forum immer mal wieder Fragen von Frauen mit Mini-Job gestellt werden, ist vielleicht folgendes von Interesse: Ab 1. Juli 2006 ist es wohl möglich, dass auch Beschäftigte im sogenannten Minijob (geringfügige Beschäftigung) die Vorteile voller Pflichtbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung erlangen können, z.B. eine Rehabilitationsmaßnahme. Weiterhin soll es jetzt möglich sein, eigene private Altersvorsorge staatlich gefördert anzusparen (Riester-Rente). Für beide Vorsorgearten sollen nur sehr geringe Eigenanteile erforderlich sein. Näheres weiß ich auch nicht. Meine Quelle verwies auf die Frauenseite von verdi. (www.frauen.verdi.de)