Juliifk
Hallo ihr lieben, mein Mann und ich wollen ein weiteres Kind. Meine derzeitige Elternzeit endet im Juli. Mit meinem Arbeitsgeber ist mündlich bzw. auch per Mail vereinbart, dass ich nicht wieder komme (ich werde kündigen) aber meinen Resturlaub vorher noch nehme. Ich arbeite in einer Wohngruppe für Kinder und jugendlichen und müsste dementsprechend auch Nachtdienste etc. machen. Nach Verkündung meiner ersten Schwangerschaft musste ich direkt ins Beschäftigungsverbot. Angenommen ich werde im Mai schwanger und melde dies meinem Arbeitgeber, würde meine Elternzeit dann trotzdem normal im Juli endet und ich würde wieder normal arbeiten gehen oder müsste ich wieder in das Beschäftigungsverbot auch wenn ich vorher nicht gearbeitet habe? liebe Grüße:)
Das kommt darauf an, wie dann diese Arbeitsstelle beschaffen ist und ob dieser AG dir eine Ersatzbeschäftigung gaben kann.
Achja ... der Kündigungsschutz als Schwangere gilt nicht, wenn man selbst kündigt hat.
Gekündigt habe ich noch nicht. Es wurde mündlich und per Mail durchgesprochen aber offiziell unterschrieben ist noch nichts
Wenn du die Kündigung bereits per Mail schriftlich vereinbart hast wäre ich echt vorsichtig. Diese dann nicht durchzuziehen, weil du mit einem BV rechnest kann beim Arbeitgeber dazu führen, dass er eine Ersatzbeschäftigung für dich findet die Mutterschutzkonform ist. Dann musst du deinen Vertrag voll ableisten. Kannst/Willst du das dann nicht wird es schwierig. Bzw. falls mit der Schwangerschaft etwas schief geht ( oder sie nicht eintritt) musst du ebenfalls nach Vertrag arbeiten. Ich würde mir das nach der Ankündigung der Kündigung (vor allem schriftlich) gut überlegen.
Es ist schriftlich per Mail und mündlich besprochen, dass ich nach meiner Elternzeit nicht wieder komme, weil es mit meinem Sohn nicht zu vereinbaren ist (Schichtdienst, Entfernung etc.) Stand jetzt ist, dass mein Vertrag mit eibem Aufhebungsvertrag beendet wird, wenn ich meinen Resturlaub nach meiner Elternzeit genommen habe. Ich würde dort auch regulär arbeiten gehen, wenn mir ein passender Job angeboten wird, darum ging es mir gar nicht. Ich möchte gar nicht ins BV, ich gehe gerne arbeiten. Ich wollte nur wissen, ob es negative Folgen für mich haben könnte, weil ja eigentlich besprochen war, dass mein Vertrag beendet wird.
Eine Kündigung bedarf der schriftform, solange du den Aufhebungsvertrag nicht unterschrieben hast, kannst du (theoretisch) die Kündigung zurückziehen. Dann kannst du schon darauf spekulieren, daß du a) passgenau Schwanger wirst und b) direkt wieder ins Beschäftigungsverbot gehst. Aber primär hast du ein Betreuungsproblem, dass wirst du mit einer erneuten Schwangerschaft und auch mit der Kündigung nicht lösen. Dein AG muss dich nicht wieder in das BV schicken, er darf ganz unabhängig von der 1. Schwangerschaft prüfen und dir einen Ersatzarbeitsplatz zuweisen. Du solltest lieber das Betteuungsproblem angehen und hier Lösungen schaffen.
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