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Geschrieben von N!NA am 15.08.2006, 23:19 Uhr

Wiedereinstellung nach Erziehungszeit

Hallo,

vielleicht kennt sich jemand mit meiner Situation aus und kann mir weiterhelfen.

Ich habe einen unbefristeten Vertrag und bin schwanger geworden. Nach dem Mutterschutz habe ich zwei Jahre Erziehungszeit gemacht. Jetzt kann ich wieder anfangen, doch nicht mehr auf meinen alten Vertrag. Mein unbefristeter wird ungültig gemacht und ich soll einen befristeten Vertrag für zwei Jahre erhalten.

Das bedeutet für mich, wenn ich wieder schwanger werden sollte, darf ich mich arbeitslos melden, weil der Vertrag dann nicht verlängert wird.

Weiß jemand, ob das rechtlich überhaupt durchgeführt werden darf?

 
8 Antworten:

Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit

Antwort von jamiesmum am 16.08.2006, 6:57 Uhr

Also meiner Meinung nch, ist das nicht rechtens, aber frag doch mal hier im Forum die Anwältin Nicola Bader..
Und vielleicht gibt es in Deiner Stadt auch eine kostenlose Rechtsberatung beim Gericht, musst halt anrufen und fragen, wann das Thema Arbeitsrecht dran ist und Dir nen Termin geben lassen..

LG Dani

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Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit

Antwort von u_hoernchen am 16.08.2006, 9:41 Uhr

nein, das ist nicht rechtens. Der unbefristete Vertrag hat während deiner Elternzeit geruht und lebt nun wieder auf. D.h. Du musst zu den alten Konditionen (Arbeitszeit, Geld, vergleichbare oder gleiche Stelle, Kündigungsfristen etc.) weiterbeschäftigt werden. Alles andere bedarf einer Änderungskündigung - und eine Befristung würde ich nie nicht unterschreiben!

Anders verhält sich das, wenn Du jetzt nicht mehr vollzeit arbeiten möchtest. Aber auch hier gibt es enge Grenzen, auch hier darfst Du bezüglich Kündigungsfrist, Geld etc. nicht schlechter gestellt werden als vorher!

Ulrike

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Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit

Antwort von Lena_1977 am 16.08.2006, 10:16 Uhr

Lass dich nicht darauf ein - dein alter Vertrag bleibt bestehen und kann nur gekündigt werden - allerdings hast du keinen Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung z.B. von 40 Std. auf 20 Std. Teilzeit.

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Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit

Antwort von N!NA am 16.08.2006, 14:31 Uhr

Danke für eure Infos. Ich werd mich gleich mal mit einem Rechtsberater auseinander setzen.

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Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit

Antwort von eumeline am 16.08.2006, 14:53 Uhr

Das ist nicht rechtens, wenn ich das richtig im Kopf habe. Du bist nach wie vor zu alten Konditionen angestellt.
Du MUSST theoretisch sogar wieder so arbeiten wie vorher, wenn Dein AG einer TZ-Beschäftigung nicht zustimmt.
Diese muss vor Beendigung der EZ beantragt werden und der AG ab einer bestimmten Größe muss dem zustimmen.

Ich habe jetzt meinen Vertrag auf Teilzeit (80%) reduziert. Ich war der Meinung, daß ich NUN einen neuen Vertrag bekomme, aber nach Anfrage sagte die Personalabt. daß das nicht rechtens sei. Ich habe alten Vertrag, alte Konditionen etc. nur mit 80%.

Allerdings beschränkt auf meine JETZIGE Tätigkeit. Wenn ich also wechseln würde intern, müsste ich ggf. mehr arbeiten (oder weniger).

Außerdem hast Du nach Deinem alten Arbeitsvertrag und Gesetz den Anspruch auf eine adäquate Stelle, d.h. wenn sie Dich nicht im ursprünglichen Bereich einsetzen KÖNNEN, dann musst Du einen gleichwertigen Job bekommen.

Das, was Dein AG versucht ist in keinem Fall ok.

Grüße
Natascha

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Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit

Antwort von eumeline am 16.08.2006, 14:57 Uhr

Aber mal was anderes: Du willst aber nun NICHT Teilzeit innerhalb der Elternzeit arbeiten, oder??? Du sprachst von 2 Jahren EZ, was ist mit dem 3. Jahr?
Denn DANN sieht es wieder etwas anders aus. Ich hatte für diesen Zeitraum einen SEPARATEN Vertrag, der befristet ist, bis zum Ende der Elternzeit. Aber der hat den alten Vertrag nicht zunichte gemacht, sondern in der Zeit quasi ersetzt.
Und wenn der ausläuft, dann greift mein alter unbefristeter Vertrag auf 80%-Basis.

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Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit

Antwort von N!NA am 16.08.2006, 23:14 Uhr

Ich habe nur einen Antrag auf ein Jahr Erziehungszeit gestellt und diesen um ein Jahr verlängert. Nach den zwei Jahren wollte ich auch wegen der finanziellen Situation wieder anfangen. Normalerweise hätte ich auch acht Wochen nach der Geburt wieder beginnen können, es war egal wie lange ich in Erziehungszeit gehe, längstens allerdings drei Jahre. Ich werde aber nur zwei in Anspruch nehmen.

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Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit

Antwort von Lena_1977 am 17.08.2006, 10:02 Uhr

Das 3. Jahr kannst du z.B. zur Einschulung nehmen.

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