Geschrieben von desireekk am 30.01.2004, 20:49 Uhr |
Leider Falsch!
Hallo Sonja.,
§19 des BErGG sagt ganz klar was zur Kündigungsfrist vei Ende der EZ:
Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.
Zu finden hier:
http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/gesetze.html#para19
Viele Grüße
Désirée
- arbeiten gehen nach Erziehungsurlaub (etwas kompliziert) - Noki 27.01.04, 15:38
- Re: arbeiten gehen nach Erziehungsurlaub (etwas kompliziert) - desireekk 27.01.04, 22:49
- Re: arbeiten gehen nach Erziehungsurlaub (etwas kompliziert) - Sonja 27.01.04, 23:55
- Leider Falsch! - desireekk 30.01.04, 20:49
- Re: arbeiten gehen nach Erziehungsurlaub (etwas kompliziert) - dine01 28.01.04, 12:07
Ich suche Dani-ffm
Etwas verspätet, ....
Welchen Sinn hat Erziehungsurlaub???
Nochmal 400 EUR Job - Vorstellungsgespräch - so wars
Viele Fragen zum Tagesmutterjob
Kinder allein unterwegs
Erziehungsurlaub
Darf ich fragen, was ihr so verdient für TZ-Job???
*heul* noch mal an die Lehrerinnen hier...