Baby und Job

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Geschrieben von desireekk am 30.01.2004, 20:49 Uhr

Leider Falsch!

Hallo Sonja.,

§19 des BErGG sagt ganz klar was zur Kündigungsfrist vei Ende der EZ:

Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.

Zu finden hier:

http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/gesetze.html#para19

Viele Grüße

Désirée

 
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