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Geschrieben von Noki am 27.01.2004, 15:38 Uhr

arbeiten gehen nach Erziehungsurlaub (etwas kompliziert)

Hallo zusammen,

ich bin im Moment etwas verwirrt, was den Erziehungsurlaub und das Arbeiten gehen danach angeht. Ich bin bis August in Erziehungsurlaub und könnte danach theoretisch wieder in meinem alten Job arbeiten gehen.
Jetzt hat es sich aber so ergeben, das ich nicht mehr in der selben Stadt wohne (bin über 400 km weit weg gezogen) und kann deshalb nicht in meine alte Stelle zurück gehen.
Muß ich jezt kündigen? Hab ich dann keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld (falls ich keine Arbeit finden sollte), weil ich ja gekündigt habe? Soll ich mir einfach nen Termihn beim Arbeitsamt holen und mich ab August arbeitssuchend melden? Mein Sohn ist erst ab dem 1.10. in nem Ganztageskindergarten...
Ach Fragen über Fragen. Kann mir jemand helfen?

Danke schonmal :-)
Noki

 
4 Antworten:

Re: arbeiten gehen nach Erziehungsurlaub (etwas kompliziert)

Antwort von desireekk am 27.01.2004, 22:49 Uhr

Also:

JA; Du mußt kündigen, drei Monate vor Ablauf der EZ.

Mlede Dich dort beim Arbeitsamt wo Dzu wohnst. Ob und wie Du leistungen bekommst hängt von vielen Faktoren ab, die das AA am besten erklären kann.

Viele Gr+üße

Désirée

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Re: arbeiten gehen nach Erziehungsurlaub (etwas kompliziert)

Antwort von Sonja am 27.01.2004, 23:55 Uhr

Hallo,

die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt lediglich vier Wochen - Du mußt also einen Monat vor Ende des EU kündigen bzw. einen Aufhebungsvertrag abschließen.

Dann musst Du Dich innerhalb einer Wocheb eim Arbeitsamt arbeitssuchend melden.

Evtl. bekommst Du eine sechswöchige Leistungssperre, weil das Beschäftigungsverhältnis aufgrund eigenen Verschuldens aufgehoben wurde.

Du bekommst allerdings eh erst frühestens am Oktober Leistungen, weil Du dem Arbeitsmarkt zuvor wegen fehlender Kindesbetreuung nicht zur Verfügung stehst. Und darüber hätte das Arbeitsamt gern einen Nachweis. Volles Arbeitslosengeld gibt's auch nur, wenn man Ganztagsbetreuung nachweisen kann.

LG, Sonja

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Re: arbeiten gehen nach Erziehungsurlaub (etwas kompliziert)

Antwort von dine01 am 28.01.2004, 12:07 Uhr

Mir geht es genau so wie dir. Mein Erziehungsurlaub geht noch bis zum 05.06.2004, wohne mitlerweile auch 200 km entfernt und kehre auch nicht mehr in meine Heimat zurück. Unser Sohn bekommt erst im September´04 eine KiGa-Platz, vorher haben wir keine Chanche ihn unterzubringen. Ich stehe genauso vor 3 ??? wie du und keiner kann großartig helfen. Was ich weiß, man muß 3 Monate vor Ablauf des Erziehungsurlaubes kündigen, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. So wie du die Kündigung abgeschickt hast, mußt du dich beim Arbeitsamt "arbeitssuchend" melden! Falls du noch was neues hörst, schreib bitte in das Forum, ich werde es auch machen!

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Leider Falsch!

Antwort von desireekk am 30.01.2004, 20:49 Uhr

Hallo Sonja.,

§19 des BErGG sagt ganz klar was zur Kündigungsfrist vei Ende der EZ:

Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.

Zu finden hier:

http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/gesetze.html#para19

Viele Grüße

Désirée

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