Baby und Job

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Geschrieben von desireekk am 27.01.2004, 22:49 Uhr

arbeiten gehen nach Erziehungsurlaub (etwas kompliziert)

Also:

JA; Du mußt kündigen, drei Monate vor Ablauf der EZ.

Mlede Dich dort beim Arbeitsamt wo Dzu wohnst. Ob und wie Du leistungen bekommst hängt von vielen Faktoren ab, die das AA am besten erklären kann.

Viele Gr+üße

Désirée

 
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