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Geschrieben von Henni am 24.01.2004, 19:07 Uhr

Welchen Sinn hat Erziehungsurlaub???

Hallöchen



jaaaa, sit schon klar, wenn man NICHT arebtien will, dann geht man in erzeihungsurlaub oder eben elternzeit...aber:


wenn ich dann nach einem Jahr wieder anfangen möchte zu arbetien, und eh nur teilzeit mache, dann kann cih aj auch rein rechtlich trotzdem im Elternzeit bleiben und z.B. 14 stunden unterrichten. Weiß jemand was die Vor- und Nachteile sind, in welchem Status man sich da befindet??? Irgendeinen Unterschied muss es da ja geben..oder???

Danke!!

Henni

 
13 Antworten:

Re: Welchen Sinn hat Erziehungsurlaub???

Antwort von astrid67 am 24.01.2004, 19:37 Uhr

Hallo,

hier kann ich nur mit solidem Halbwissen glänzen ;-))

Also während der Elternzeit ist man wohl unkündbar, durchaus ein Vorteil in der freien Wirtschaft. Und irgendwie soll das rententechnisch eine Rolle spielen.

Theoretisch besteht natürlich auch noch die Möglichkeit zusätzlich zu dem Verdienst Erziehungsgeld zu bekommen, bei den Bemessungsgrenzen ist das aber wohl wirklich ziemlich theoretisch.

Liebe Grüße, Astrid

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Grundsätzlich richtig...

Antwort von desireekk am 24.01.2004, 21:52 Uhr

Astrid hat fast recht...

Nur das "rententechnische" war nicht ganz OK: es ist für die Rentenanwartschaften bei der LVA / BfA völig wurscht ob man arbeiten geht oder nicht. Außer man verdient relativ gut.

Sollte Henni Beamtin sein (was wahrscheinlich ist) dann weiß ich nicht, was das Beamtenrecht dazu sagt...

Viele Grüße

Désirée

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jaaaa, bin ich...

Antwort von Henni am 25.01.2004, 9:36 Uhr

Hallöchen

ja, bin seit 10 jahren bombenfest verbeamtet...von daher eben sowieso unkündbar...

hab noch mal gegrübelt: wie ist es denn mit der privaten krankenversicherung ?? Ist das vielleicht der Haken??

aber . ich weiß es da auch nicht..wer kann helfen???


Henni

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Re: jaaaa, bin ich...

Antwort von Fibsi am 25.01.2004, 10:22 Uhr

Hallo!

Bin auch Beamtin!
Habe nach dem 1. Kind 1 Jahr Erziehungsurlaub mit Teilzeit genossen.

Für nicht Beamtete gilt für die Jahre ein Durchschnittsverdienst, der für die Rente berechnet wird.
Ich habe meine Rentensachen an meinen Mann überschrieben! Bringt zwar ihm auch nicht viel, aber ich hätte noch weniger davon! :(
Ruf da mal an! Man müßte irgendwie über mehrere Jahre noch was einzahlen, oder arbeiten gehen (keine Behörde). Da dies nur 8 Stunden in der Woche therothisch möglich wäre, stand das für mich nicht zur Debatte!

Ich bin seit dem 2. Kind im unbezahlten Urlaub, da mich sonst die Krankenkasse von meinem Mann nicht aufgenommen hätte!
Somit werden meine Jahre als Mutter daheim für mich später nicht zählen.
Aber jeden Monat die teure Krankenversicherung zahlen, ist auch nicht drin!

Du kannst Dir auch ein Jahr aufheben und dieses dann für das 1 Schuljahr nehmen! Aber unbedingt beantragen!!!

Ich hoffe Du steigst durch!

Gruß

Fibsi

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Re: Welchen Sinn hat Erziehungsurlaub???

Antwort von rubi am 25.01.2004, 13:16 Uhr

Hallo Henni,

diese Frage habe ich mir auch schon oft gestellt, aber irgendwie habe ich auch noch keine sinnhaltige Antwort darauf bekommen... ;-)) ich bin nämlich auch Beamtin, allerdings mit (nur) einem Kind (auch Lehrerin, auch November 2000-Kind).

Ich weiß allerdings, dass Du Deine Krankenversicherung weiter zahlen musst, auch wenn Du nicht arbeitest. Und zwar in voller Höhe. Wenn Dein Mann auch Beamter ist, haut das mit der Familienversicherung bei Beurlaubung eh nicht hin (so ist es bei uns).

Allerdings kannst Du, wenn das zweite Kind auf der Welt ist, Deine KV auf 30 % reduzieren, weil die Beihilfeberechtigung dann auf 70 % ansteigt. So ist es jedenfalls hier in Bayern, musst Dich halt mal bei Deiner Beihilfestelle schlau machen, wie das genau ist. Und wenn der KV-Satz auf 30 % sinkt, ist es ja doch wieder einigermaßen finanzierbar.

Ich weiß nur von einer Freundin, die bei der Post ist, dass deren private KV die Beiträge während des Mutterschutzes und Erziehungsurlaubs auf 60 Euro zurück fährt. Das haut aber nur hin, weil sie bei der posteigenen KV ist. Sonst geht das leider nicht, nur wenn die KV das mit macht. Macht aber nicht jede.
Aber fragen kostet ja nix...

Poste doch bitte mal, wenn Du den Unterschied zwischen Teilzeitbeschäftigung in Erziehungszeit und nicht in Erziehungszeit rausgefunden hast. Interessiert mich auch.

Grüße
rubi

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Rubi

Antwort von Henni am 25.01.2004, 16:01 Uhr

Huhu

ja , mein mann ist auch beamter, und damals im erziehungsurlaub war ich über ihn ja beihilfeberechtigt und unser sohn auch und mussten nur 20 oder 30 % zahlen...wenn cih "offiziell"arbeite zahl ich ja 50 %, also spricht das ja dafür, im elternzei zu beliben, oder??? Grübel..ich amch mich irgendwann mal schlau...wollt ihr denn noch ein kind??

Hab cih dich im KiWu mal getroffen??? Unser 2. kam auch nur per IVF zustande...


LG Henni

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@ Henni

Antwort von rubi am 25.01.2004, 18:35 Uhr

Hallo Henni,

nö, hast mich im Kinderwunsch-Forum nicht getroffen. Ich würde schon noch mal gerne los legen (biologische Uhr tickt so langsam etwas lauter... ;-) ), aber Familienplanung war bis letzten September erst mal auf Eis gelegt, weil mein Mann nicht wusste, wohin er beruflich kommt. Der ist nämlich mit der Ausbildung erst fertig geworden ("Spätberufener"). Und nun gucken wir erst mal *gggg*. Wenn´s klappt, ist gut, wenn nicht, ist es auch recht.

Meines Wissens kannst Du aber die KV auch auf 30 % runterfahren, sobald das 2. Kind da ist, dann ist es wurscht, ob Du arbeitest oder nicht. Halte mich auf dem Laufenden, interessiert mich wirklich.

Du bist aus B-W, stimmts???? In solch grundlegenden Dingen wird es aber wohl bundesweit einheitlich sein, denke ich!

Grüße
rubi

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Re: Welchen Sinn hat Erziehungsurlaub???

Antwort von berita am 25.01.2004, 23:45 Uhr

Aus meiner Sicht..

- der Kuendigungsschutz
- das Recht, nach Ablauf der Elternzeit wieder wie frueher in Vollzeit zu gehen (ist in meiner Firma bei "normaler" Teilzeit sonst nicht unbedingt so einfach)
- eventuell zusaetzlich Erziehungsgeld (bei Alleinerziehenden durchaus realistisch und Minijobs werden nicht angerechnet)

LG
BErit

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Re: Welchen Sinn hat Erziehungsurlaub???

Antwort von mm69 am 26.01.2004, 11:58 Uhr

Hallo,
mein Mann und ich sind auch beide verbeamtet (Lehrer). Ich bin z.Z. (noch 3 Wochen) im Erziehungsurlaub. Wenn man zwei Kinder hat, bekommt einer der Ehepartner 70% Beihilfe. Das ist z.Z. mein Mann. Als beihilfeberechtigte Ehefrau im Erziehungsurlaub bekomme ich auch 70% Beihilfe (fällt dann demnächst weg). Da spart man doch einiges an der Krankenversicherung.
Viele Grüße
Monika

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Re: Welchen Sinn hat Erziehungsurlaub???

Antwort von mm69 am 26.01.2004, 12:00 Uhr

Hallo,
mein Mann und ich sind auch beide verbeamtet (Lehrer). Ich bin z.Z. (noch 3 Wochen) im Erziehungsurlaub. Wenn man zwei Kinder hat, bekommt einer der Ehepartner 70% Beihilfe. Das ist z.Z. mein Mann. Als beihilfeberechtigte Ehefrau im Erziehungsurlaub bekomme ich auch 70% Beihilfe (fällt dann demnächst weg). Da spart man doch einiges an der Krankenversicherung.
Viele Grüße
Monika

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Re: Welchen Sinn hat Erziehungsurlaub???

Antwort von silva am 26.01.2004, 13:57 Uhr

haben die ads ding hier umgeändert erst mail dann passwort -*wie doof*

Ähm zum Thema...
das ist für arme einfach die zeit, wo man Rente voll bezahlt bekommt. gg

Ist doch wahr!

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an mm69

Antwort von Henni am 26.01.2004, 17:20 Uhr

Hallöchen


dann wäre ich ja total blöd die 3 jahre nicht zu nehemn..allein wegen der Krankenversicherung..richtig???


denn ich arbeite als Lehrerin wenn dan eh nur 14 stunden, mein mann ist förster und arbetiet voll...dann müssten wir ja nach deiner asusage beide auch nur je 30 % versicherung zahlen..und für die kinder dann je 20 %??? Das wäre ja super..zaheln ja im moment beide 50 %....


aber IRGENDWO muss doch der haken sein??? ich meine unbezahlten urlaub aus familienpolitischen gründen kann ich ja eh jahrelang nehemne...da sind ja dann die drei jahre wurscht..oder???


Danke noch mal !!
Henni

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Re: an mm69

Antwort von mm69 am 26.01.2004, 20:38 Uhr

Hallo,
ich würde mich mal bei der Beihilfestelle deines Mannes erkundigen, ob diese Regelung auch bei Förstern und nicht nur bei Lehrern gilt. (Warum aber nicht.)
Ich weiß gar nicht wie viele Unterrichtsstunden man im Erziehungsurlaub arbeiten darf.
Ich fang jetzt wieder mit voller Stelle an, damit wir uns die Kinderbetreuung überhaupt leisten können.
Grüße Monika

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