Baby und Job

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Geschrieben von Sonja am 27.01.2004, 23:55 Uhr

arbeiten gehen nach Erziehungsurlaub (etwas kompliziert)

Hallo,

die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt lediglich vier Wochen - Du mußt also einen Monat vor Ende des EU kündigen bzw. einen Aufhebungsvertrag abschließen.

Dann musst Du Dich innerhalb einer Wocheb eim Arbeitsamt arbeitssuchend melden.

Evtl. bekommst Du eine sechswöchige Leistungssperre, weil das Beschäftigungsverhältnis aufgrund eigenen Verschuldens aufgehoben wurde.

Du bekommst allerdings eh erst frühestens am Oktober Leistungen, weil Du dem Arbeitsmarkt zuvor wegen fehlender Kindesbetreuung nicht zur Verfügung stehst. Und darüber hätte das Arbeitsamt gern einen Nachweis. Volles Arbeitslosengeld gibt's auch nur, wenn man Ganztagsbetreuung nachweisen kann.

LG, Sonja

 
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