Geschrieben von Sonja am 27.01.2004, 23:55 Uhr |
arbeiten gehen nach Erziehungsurlaub (etwas kompliziert)
Hallo,
die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt lediglich vier Wochen - Du mußt also einen Monat vor Ende des EU kündigen bzw. einen Aufhebungsvertrag abschließen.
Dann musst Du Dich innerhalb einer Wocheb eim Arbeitsamt arbeitssuchend melden.
Evtl. bekommst Du eine sechswöchige Leistungssperre, weil das Beschäftigungsverhältnis aufgrund eigenen Verschuldens aufgehoben wurde.
Du bekommst allerdings eh erst frühestens am Oktober Leistungen, weil Du dem Arbeitsmarkt zuvor wegen fehlender Kindesbetreuung nicht zur Verfügung stehst. Und darüber hätte das Arbeitsamt gern einen Nachweis. Volles Arbeitslosengeld gibt's auch nur, wenn man Ganztagsbetreuung nachweisen kann.
LG, Sonja
- arbeiten gehen nach Erziehungsurlaub (etwas kompliziert) - Noki 27.01.04, 15:38
- Re: arbeiten gehen nach Erziehungsurlaub (etwas kompliziert) - desireekk 27.01.04, 22:49
- Re: arbeiten gehen nach Erziehungsurlaub (etwas kompliziert) - Sonja 27.01.04, 23:55
- Leider Falsch! - desireekk 30.01.04, 20:49
- Re: arbeiten gehen nach Erziehungsurlaub (etwas kompliziert) - dine01 28.01.04, 12:07
Ich suche Dani-ffm
Etwas verspätet, ....
Welchen Sinn hat Erziehungsurlaub???
Nochmal 400 EUR Job - Vorstellungsgespräch - so wars
Viele Fragen zum Tagesmutterjob
Kinder allein unterwegs
Erziehungsurlaub
Darf ich fragen, was ihr so verdient für TZ-Job???
*heul* noch mal an die Lehrerinnen hier...