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Geschrieben von Henni am 26.12.2004, 16:44 Uhr

HUhu Leherinnen: Viertel Stelle???

Hallo

also nun wirs ernst: ich muss bis 15.1. bescheid geben, ob nd wie ich trotz Elternzeit ab September wieder arbeiten will..und ich überlege , 8 Studnen zubeantragen, will sie aber nur haben, wenn ich sie an 2 aufeinanderfolgenden tagen kreigen kann..alles andere wäre echt chaotisch und mehr Fahrerei als alles andere. Ich denke schon, dass ich das so durchkerig bei dem Lehrermangel hier (Ba Wü).

Meien Frage: bei ner viertel stelle hat man doch NICHT die volle Pflicht zu allen konferenzen etc, oder?? Ich miene man ist doch z.B. auch gar nicht stimmberechtig in konferenzen nd so, oder??? Wer kennt sich da aus????


Würdet ihr so wenig stunden machen?? Was glaubt ihr, bekommt man da ausbezahlt?? steuerklasse 5, A 12??

ich bin noch etwas unsicher,...

LG Henni

 
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