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Geschrieben von Henni am 26.12.2004, 16:44 Uhr

HUhu Leherinnen: Viertel Stelle???

Hallo

also nun wirs ernst: ich muss bis 15.1. bescheid geben, ob nd wie ich trotz Elternzeit ab September wieder arbeiten will..und ich überlege , 8 Studnen zubeantragen, will sie aber nur haben, wenn ich sie an 2 aufeinanderfolgenden tagen kreigen kann..alles andere wäre echt chaotisch und mehr Fahrerei als alles andere. Ich denke schon, dass ich das so durchkerig bei dem Lehrermangel hier (Ba Wü).

Meien Frage: bei ner viertel stelle hat man doch NICHT die volle Pflicht zu allen konferenzen etc, oder?? Ich miene man ist doch z.B. auch gar nicht stimmberechtig in konferenzen nd so, oder??? Wer kennt sich da aus????


Würdet ihr so wenig stunden machen?? Was glaubt ihr, bekommt man da ausbezahlt?? steuerklasse 5, A 12??

ich bin noch etwas unsicher,...

LG Henni

 
16 Antworten:

Re: HUhu Leherinnen: Viertel Stelle???

Antwort von 1704 am 26.12.2004, 22:06 Uhr

also mienes wissnes hat es überhaupt nichts damit zu tun wieviel Stunden du hats- zu Konferenzen, etc musst du trotzdem. ist einerseits ja auch klar- musst ja trotzdem Bescheis wiesen. äergerlich ist es halt. Pausenaufsicht- vetretungen- die fallen antürlich trotzdem an. wievuiel du rauskriegts- weiß ich nicht. Du brauchts aber nur bei deiner besoldunststelle anrufen- die rechnen dir das ruck zuck ma telefon aus.

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hm, neeeeeeneeeeeeee

Antwort von Henni am 27.12.2004, 9:44 Uhr

huhu

hm, also eigentlich müsste es da unterschiede geben..also wenn man z.B. also abordnung 8 stunden an einer andeern schule hat, dann ist man dort nciht stimmberechtigt und muss auch nicht zu allgemeinen konferenzen...es sei denn die themen betreffen einen direkt...es wär mir ja auch egal, aber ich hätte eben auch nur an 2 tagen eine Betreuung für meine Tochter...alles andere wäre dann vorhersehbares Chaos*gg*

Lg HEnni

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Re: HUhu Leherinnen: Viertel Stelle???

Antwort von rubi am 27.12.2004, 10:50 Uhr

Hallo Henni,

so weit ich weiß, ist das mit der Pflicht zu Konferenzen und Elternsprechtagen nicht eindeutig geregelt. Und wenn doch, dann länderspezifisch. Und da ich hier in Bayern sitze, kann ich leider zu Dir in BaWü nix sagen... ;-(((

Ich kann Dir nur sagen, dass bei uns solche Dinge immer ein Übereinkommen zwischen Schulleitung und Lehrer sind. Z.B. wird bei Elternsprechtagen nicht die volle Anwesenheit von 4 oder 5 Stunden verlangt, sondern man ist halt nur ein Zeitfenster von 1 oder 2 Stunden da. Präsenzstunden kommt halt auch drauf an, wie gut die Schule mit Lehrern versorgt ist und wie dringend die Dich da brauchen.

Pausenaufsicht könnte man ja so regeln, dass man ein halbes Schuljahr Pausenaufsicht macht und die andere Hälfte dann jemand anders.

Meiner Meinung nach bist Du in allen Konferenzen stimmberechtigt, wo Du als Lehrer in den Klassen unterrichtest und natürlich auch bei allgemeinen Entscheidungen.

Ich überlege mir das gerade auch, ob ich ab September in der Elternzeit 6 Stunden mache. Klar bekommt man mit Steuerklasse 5 nicht besonders viel, aber immerhin ist die Krankenversicherung dann bezahlt und ein kleines Taschengeld ist vielleicht auch noch drin.... ;-))))

Wenn Du mehr weißt, poste bitte wieder, interessiert mich auch...

LG
rubi

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Re: HUhu Leherinnen: Viertel Stelle???

Antwort von Mariakat am 27.12.2004, 11:51 Uhr

Hallo rubi,
also, ich arbeite auch in Bayern als GS Lehrerin. Ich bin ebenfalls am überlegen, ob ich wieder einsteige. Ich wußte nicht, dass 6 Stunden erlaubt sind. Ich dachte 7 Stunden (ein Viertel der Deputats) plus eine Stunde Arbeitszeitkonto sind ein Muss.
Zumindest muss man nicht wöchentlich eine Sprechstunde anwesend sein.
Bis wann musst du dem Schulamt bescheid sagen? Mir sagte man bis Anfang März.
Wieviele Kinder hast du? Wie hast du die Betreuung geregelt?
Gruss Mariakat

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an Henni

Antwort von Mariakat am 27.12.2004, 11:54 Uhr

Also, ich bin ebenfalls am überlegen, ob ich wiedereinsteige. Noch bin ich mir nicht sicher. Hier in Bayern darf man normalerweise keine Ansprüche stelle zum Theme Stundenverteilung, aber ich gebe dir recht,dass es total blöd wäre 8 Stunden an 4 Tagen zu unterrichten. Ich denke, man muss das einfach aushandeln. Am besten gleich dem Schulrat besprechen. So werde ich es veruschen, denn hier in Bayern herrscht auch totaler Lehrermangel. Ich glaube wir haben die Asse in der Hand. Mal sehen, ob es klappt.
Wir müssen uns übrigens erst bis Ende Februar entscheiden, ob wir wiedereinsteigen. Gruss MAriakat

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@Mariakat

Antwort von rubi am 27.12.2004, 13:24 Uhr

Hallo,

bin im beruflichen Schulwesen. Wir haben momentan 25 Stunden Vollzeit, ich mache derzeit 13 Stunden. Arbeitszeitkonto gibt es bei uns nicht. Dafür habe ich aber ganz normal Klassenleitung, Präsenz und Sprechstunde wie Vollzeitlehrkräfte auch.

Bei uns ist nicht das Schulamt der Ansprechpartner, sondern die Regierung über die Schulleitung direkt. Normalerweise stellen wir unsere Teilzeitanträge hier im Februar, endgültig müssen die irgendwann im März bei der Regierung liegen.

Mein "Großer" geht in den Kindergarten, allerdings springen die Oma und der Opa oft ein, weil ich auch Nachmittagsunterricht habe.

Im Sommer kommt Kind Nr. 2, daher habe ich mal im Internet gesurft und eine PDF-Datei bezüglich Beurlaubung und Teilzeit gefunden. Muss noch mal genau nachlesen, wie das mit "unterhälftiger" Stundenzahl geregelt ist.

Allerdings werde ich wohl erst mal mit der Schulleitung verhandeln, ob die mich brauchen können, das geht oft erst in den letzten Tagen der Sommerferien anders aus als geplant, weil z.B. das Ministerium mehr Klassen genehmigt und dann mehr Lehrer gebraucht werden. Ich werde mal Interesse signalisieren und wenn mein Schulleiter mich dann braucht, dann gucken wir mal. Mal sehen.

LG
rubi

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also ein viertel

Antwort von Henni am 27.12.2004, 15:08 Uhr

huhu

also ein viertel muss es schon sein!!! ich hab zwar auch LANGE gerechnet, wieso ein viertel von 28 dann hier bei uns 8 und nciht 7 ist, aber es ist so *grübel*..muss was mit vorgriffsstunden oder sonst was zu tun haben...und 8 fände ich ja an 2 tagen auch okay.


ich muss dann auch noch mal itesiv nachsurfen wies geht..unser schulleiter ist grad "nue" also der konrektor ist es nun und hat davon echt keien ahnung..*grummel*...


LG Henni

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mache auch demnächst 8 Stunden

Antwort von ChristianE am 27.12.2004, 15:33 Uhr

allerdings in Niedersachsen am Gymnasium. Von der Besoldungsstelle kann man sich ausrechnen lassen, was übrig bleibt. Ich will noch einen Antrag stellen, damit ich die zwei Stunden für das Arbeitszeitkonto in dem Schuljahr dann NICHT machen muss, normalerweise müsste man das nämlich, aber auf speziellen Antrag kann man das wohl erlassen bekommen.
Aber konferenztechnisch bin ich gekniffen, ich muss überall teilnehmen. Und ich werde wohl auch 4 Tage in der Schule sein! Geht auch wahrscheinlich nicht anders, wenn ich z.B. eine 7. Klasse Englisch (4St.) oder einen LK bekomme (5St), dann verteilt sich das bei uns immer auf vier Tage, anders geht es ja gar nicht. Hoffe, dass die wenigstens nicht in der 1. und 7. Stunde verteilt sind mit viel Leerlauf. Wenn jemand was anderes dazu weiß, wäre ich sehr interessiert, lg, Christiane

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@Christiane

Antwort von Henriette am 27.12.2004, 15:42 Uhr

Ich bin auch an einem nds. Gymnasium und plane ab Sommer 8 Stunden in der Elternzeit. Solange du unterhälftig unterrrichtest, sprich weniger als 12 Stunden, gilt nicht +2. Bei 12 Stunden musst du diesen Antrag stellen, bei mehr als 12 musst du fürs Arbeitszeitkonto unterrichten.

Gruß,

Henriette

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ja da ist grund und hauptshcule besser

Antwort von Henni am 27.12.2004, 19:28 Uhr

huhu

ja, das mit den fächern WÄRE bei mir auch so, da ich mathe und deutsch studiert habe..das sind natürlich fächer, die NIICHT an 2 tagen die woche gehen..ABER wir dürfen und müssen ja eh alles unterrichten..also werde ich wohl lauter dödelstunden bekommen, also bio hier erdkunde da..TW dort...aber was solls....


LG HEnni

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Niedersachsens Arbeitszeitkonto

Antwort von AndreaL am 27.12.2004, 21:07 Uhr

Hallo!

Ich habe mit 10 Stunden angefangen bzw. eigentlich mit 8 Stunden für die ich Geld bekam, 2 Stunden Arbeitszeitkonto musste ich dennoch arbeiten. Das ist jetzt allerdings drei Jahre her, wäre ja ärgerlich, wenn ich das eigentlich nicht gemusst hätte :-(!

LG

Andrea

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bei uns in Schleswig-Holstein ist das so...

Antwort von Merlemax am 28.12.2004, 21:22 Uhr

und ich kann mir vorstellen, dass ähnliches auch in anderen Bundesländern gilt:
Grundsätzlich wird zwischen teilbaren und unteilbaren Aufgaben unterschieden. So ist zB die Teilnahme an Lehrerkonferenzen, Zeugniskonferenzen, Wandertagen, KLassenfahrten nicht teilbar, d.h. man ist (als Beamtin) auch mit Teilzeit verpflichtet vollzeit daran teilzunehmen. "Als Beamtin" ist wichtig, denn ich weiß, dass ein nicht verbeamteter Kollege seinen zusätzlichen Aufwand (z.B. bei Klassenfahrten) in Rechnung stellt und auch erstattet bekommt. Die "abzusitzende" Zeit am Elternsprechtag (bei uns nach den Zwischenzeugnissen) - und andere Beispiele fallen mir jetzt leider nicht ein...- wird aber nach der Anzahl der Stunden berechnet.
Viele Grüße
Antje

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Re: @Henriette

Antwort von ChristianE am 29.12.2004, 10:36 Uhr

Liebe Henriette,
das ist ja intesssant. Und das weißt Du genau? Entschuldige, wenn ich so blöd frage, aber ich habe extra einem Typen in der Bezirksregierung ein Loch in den Bauch gefagt, wie ich bei 8 Stunden um die 2 Extra herumkomme (ist ja nicht so, als würden die einem diesen Tipp überhaupt geben), er sagte dann, ich könnte halt einen Antrag auf Erlassen stellen, das müsste ich dann auch kurz begründen wegen wie und warum mit Kinderbetreuung und so. Würde dann aber wahrscheinlich klappen. Ja, und Du sagst jetzt, man muss diesen Antrag nur bei exakt 12, bei weniger ist es eh nicht vorgesehen. Heißt das, die hoffen, wir merken nicht, dass wir die zwei Stunden nicht machen müssen? Mein Schulleiter redete nämlich auch von 8 plus 2. Gut, vielleicht wusste er es nicht anders. Aber wenn Du recht hast, dann wäre ich ein bißchen ärgerlich über die Verschleierungstaktik, liebe Grüße, Christiane

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Bericht aus Rh.-Pf.:

Antwort von soframafi am 30.12.2004, 10:19 Uhr

Hallo Henni!

Also bei mir ist/ war das so. Ich war bis letzten Sommer noch Beamtin in NRW und habe dennoch aber hier in Rh.-Pf. eine Vertretungsstelle im Angestelltenverhältnis bekommen. Das war 10 Stunden, die mir meine sehr(!) kulante Rektorin damals auf 2 Tage hintereinander verteilt hat. Das war optimal! Ich hatte 2 Pausenaufsichten, musste aber netterweise nicht in den Konferenzen anwesend sein. Das ist aber reine Ermässenssache der Rektorin gewesen. Sie hat einfach gesehen, dass es mit zwei kleinen Kids (03/01 und 04/03) immer etwas schwieriger ist. Ich bekam übrigens mit BAT III um die 650 Euro für die 10 Stunden ausgezahlt.

Seit dem Sommer habe ich nun Gott sei Dank meine Versetzung nach Rh.-Pf. durch und arbeite seither hier mit 15 Stunden im Beamtenverhältnis A12. Diese Stundenanzahl ist schon weitaus mehr als zuvor und ich muss nun 4 Vormittage anwesend sein + alle Konferenzen (alle 2 Wochen). Zudem habe ich doch tatsächlich eine Klassenleitung damit bekommen, womit ich nicht gerechnet habe. Der zusätzliche Arbeitsaufwand ist enorm, aber dennoch macht es Spaß. Jetzt bekomme ich übrigens mit Steuerklasse 5 um die 1450 Euro ausgezahlt.

Sodele, ich hoffe ich konnte dir etwas helfen. 8 Stunden denke ich sind locker zu bewältigen, weil du sicher angenehmen Unterricht machen musst. Also FÖ oder Sport oder Kunst und so kaum Vorbereitung hast.

Lieben Gruß + alles Gute: SUNNY

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Danke euch erst mal...

Antwort von Henni am 30.12.2004, 18:29 Uhr

Huhu

antrag liegt hier ausgefüllt...mal sehen was es wird...

ich finde es übrigens eher doof solche dödelstunden zu geben, zumal ich ja ander hauptschule bin nud grad in kunst und so da echt als fachlehrerin manchmal harter kampf ist...da amch cih normal schon lieber ein hauptfach!!! Aber das geht nun aml nciht...förderunterricht gibts bei uns nur an der grundschule..ich befürchte ich muss mich in hauswirtschaft oder so reinfuchsen, was ich nicht kann, denn da fehlt uns jemand..also nähmaschine und kochen und so!!!!! HORROR!!! Aber was solls..da muss man dann eben durch..dafür dann ja auch nur 2 tage*gg*


Erst mal liebe grüße!!


HEnni

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Re: HUhu Leherinnen: Viertel Stelle???

Antwort von nicolehanna am 02.01.2005, 22:48 Uhr

also, in niedesachsen ist es so, dass man überall hin muss. da gibt es keine ausnahmen, leider.

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