Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Henriette am 27.12.2004, 15:42 Uhr

@Christiane

Ich bin auch an einem nds. Gymnasium und plane ab Sommer 8 Stunden in der Elternzeit. Solange du unterhälftig unterrrichtest, sprich weniger als 12 Stunden, gilt nicht +2. Bei 12 Stunden musst du diesen Antrag stellen, bei mehr als 12 musst du fürs Arbeitszeitkonto unterrichten.

Gruß,

Henriette

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.