Geschrieben von romysma am 15.07.2005, 9:50 Uhr |
Erziehungsurlaub-Ende, muss ich das extra beim Arbeitgeber anmelden???
Hallo Ihr lieben, habe mal eine Frage, mein Sohn wird am 28.08. drei Jahre alt. Ich habe einen dreijährigen Erziehungsurlaub genommen und dieses auch damals fristgerecht meinem Arbeitgeber mitgeteilt. Nun will ich am 29.08. (ist das Datum absolut korrekt) wieder zur Arbeit gehen. Meine Frage dazu ist folgende: Habe ich das Antrittsdatum korrekt berechnet, d. h. einen Tag nach dem Geburtstag und muss ich meinen Arbeitgeber nochmal anschreiben (per Einschreiben?), wann ich dann wieder anfange? Ich hatte schon versucht, wieder früher anzufangen, weil ich alleinerziehend wurde, was nicht geklappt hat (kein Bedarf). Nun möchte ich keinen Fehler machen. Über Antworten würde ich mich freuen....
LG Ilona
- Erziehungsurlaub-Ende, muss ich das extra beim Arbeitgeber anmelden??? - romysma 15.07.05, 9:50
- Der erste Arbeitstag ist der 3. Geburtstag... - tinai 15.07.05, 11:19
- Re: Der erste Arbeitstag ist der 3. Geburtstag... - romysma 15.07.05, 11:36
- Re: Der erste Arbeitstag ist der 3. Geburtstag... - tinai 15.07.05, 12:45
- Danke für Deine netten Antworten. Hast mir schon gut geholfen... LG o.t. - romysma 15.07.05, 13:13
- Leider keine Schonfrist... - desireekk 15.07.05, 16:05
- Stimmt, es gibt keine Schonfrist - tinai 15.07.05, 16:56
- Re: Der erste Arbeitstag ist der 3. Geburtstag... - tinai 15.07.05, 12:45
- Re: Der erste Arbeitstag ist der 3. Geburtstag... - romysma 15.07.05, 11:36
- Der erste Arbeitstag ist der 3. Geburtstag... - tinai 15.07.05, 11:19
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