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Geschrieben von romysma am 15.07.2005, 9:50 Uhr

Erziehungsurlaub-Ende, muss ich das extra beim Arbeitgeber anmelden???

Hallo Ihr lieben, habe mal eine Frage, mein Sohn wird am 28.08. drei Jahre alt. Ich habe einen dreijährigen Erziehungsurlaub genommen und dieses auch damals fristgerecht meinem Arbeitgeber mitgeteilt. Nun will ich am 29.08. (ist das Datum absolut korrekt) wieder zur Arbeit gehen. Meine Frage dazu ist folgende: Habe ich das Antrittsdatum korrekt berechnet, d. h. einen Tag nach dem Geburtstag und muss ich meinen Arbeitgeber nochmal anschreiben (per Einschreiben?), wann ich dann wieder anfange? Ich hatte schon versucht, wieder früher anzufangen, weil ich alleinerziehend wurde, was nicht geklappt hat (kein Bedarf). Nun möchte ich keinen Fehler machen. Über Antworten würde ich mich freuen....

LG Ilona

 
6 Antworten:

Der erste Arbeitstag ist der 3. Geburtstag...

Antwort von tinai am 15.07.2005, 11:19 Uhr

...also am 28.08. musst Du anfangen.

Auf jeden FAll solltest Du Dich vorher melden. Du bist dazu nicht verpflichtet, aber es ist doch eigentlich normal. Es ist ja auch noch Urlaubszeit, womöglich ist dann kein Zuständiger da oder die nicht vorbereitet.

Du musst ja auch wissen, ob Du auf der alten Stelle anfängst usw.

Viel Glück.

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Re: Der erste Arbeitstag ist der 3. Geburtstag...

Antwort von romysma am 15.07.2005, 11:36 Uhr

vielen Dank für die schnelle Antwort. Glücklicherweise ist der 28.08. ein Sonntag, so dass es da nicht zu Unstimmigkeiten kommen kann. Ich habe leider den Eindruck, dass ich auf meiner alten Arbeitsstelle nicht mehr willkommen bin, da ich jetzt ein Kind habe und leider alleinerziehend geworden bin (Vater ist zwei Wochen nach Geburt gegangen ohne Vorankündigung). Weiss jemand, ob ich nach Erziehungsurlaub im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber (ab wann darf er kündigen, wir sind nur eine kleine Firma, kein Kündigungsschutz) Anspruch auf volles Arbeitslosengeld habe?? (Habe vor dem Erziehungsurlaub in der Firma seit ca. 10 Jahren gearbeitet). Vielen Dank

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Re: Der erste Arbeitstag ist der 3. Geburtstag...

Antwort von tinai am 15.07.2005, 12:45 Uhr

Ich bin nicht sicher, auch weil sich das immer wieder geändert hat in den Letzten Jahren.

ABer ich mein, DU hast noch eine Schnofrist von 4 Monaten.

Wegen ALG kenne ich mich gar nicht aus, da würde ich mal im AE-Forum nachfragen, da weiß bestimmt jemand etwas, denn da gibts ja mehr, die das Problem haben.

Viel Glück.

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Danke für Deine netten Antworten. Hast mir schon gut geholfen... LG o.t.

Antwort von romysma am 15.07.2005, 13:13 Uhr

o.t.

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Leider keine Schonfrist...

Antwort von desireekk am 15.07.2005, 16:05 Uhr

Hallo!

Die genannten "Schonfrist" gilt nur direkt nach der Geburt, nicht bei Ende der EZ.

Also theoretisch kann am 29.8 Deine lt. Arbeitsvertrag fristgerechte Kündigung daliegen.

Ich wünsche Dir es nicht :-)

Viele Grüße

Désirée

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Stimmt, es gibt keine Schonfrist

Antwort von tinai am 15.07.2005, 16:56 Uhr

Nur 6 Wochen vor Beginn des EU und innerhalb des EU respektive Erziehungszeit darf keine Kündigung ausgesprochen werden. Auch nicht für die Zeit nach dem Erziehungsurlaub.

Also kann am 28.08. Die fristgerechte Kündigung auf den nächstmöglichen Termin da liegen.

Gruß Tina

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