SchwangereErzieherin
Hallo, Nach 2 Jahren und einem Jahr in der Behandlung, habe ich nun Ende Oktober endlich erfahren, dass ich schwanger bin. Ich arbeite als Erzieherin in der Krippe und da ich alle Immunitäten habe, darf ich weiterhin arbeiten. Nun mache ich mir aber Sorgen wegen meiner Arbeit... Ich arbeite mit Kindern von 2 bis 3. Wickeln darf ich nicht mehr. Seitdem ich rausgefunden habe, dass ich schwanger bin, habe ich schon ein Magen- Darm Grippe von einem Kind eingefangen, starke Erkältung mit Fieber und jetzt - habe ich Krätze. Als die Krätzefälle bei uns aufgetaucht sind, habe ich vorsichtshalber bei meiner FA nachgefragt, ob ich weiter arbeiten soll. Es hieß : ja, Krätze sind nicht gefährlich. Nun habe ich sie bekommen und es stellt sich heraus, ich kann keine Medikamente dagegen nehmen. Das einzige ist eine Creme, obwohl im Beipackzettel steht, es wird im 1 trimester nicht empfohlen... Meine FA meinte, dass es überall so stehen würde und ich soll sie trotzdem benutzen. Ok. Meine Arbeit fällt mir immer schwerer. Ich kann nicht zählen, wie oft am Tag ich in die Brüste getreten werde - beim Anziehen, Buch vorlesen usw. Das tut höllisch weh! Außerdem, obwohl ich die Kinder nicht tragen darf, passiert immer wieder, dass ein Kind bei mir auf dem Schoss einschläft, weil es nicht in sein Bett will und ich es dann ins Bett tragen muss. Meine Rückenprobleme (hatte letztes Jahr ein Bandscheibenvorfall) werden jetzt nun auch schlimmer und ich darf kein Diclofenac oder Schmerzmittel nehmen. Ich mache mir auch Sorgen, weil wir nächstes Jahr 2 Kinder mit einer Behinderung aufnehmen... Das letzte Kind mit einer Behinderung, das wir betreut haben, 2war sehr aggressiv und hat uns ständig gehauen. Nun mein Arbeitgeber sagt, ich darf keine Bezugserzieherin von den Kindern sein und Abstand halten, falls sie aggressiv werden, aber ist das überhaupt machbar? Meine Kollegin ist auch mal krank, hat Urlaub oder muss mal aufs Klo. Ich mache mir letzter Zeit sehr viele Gedanken. Ich merke auch, dass ich keine Geduld mehr für die Kinder habe, weil es mir ständig übel ist und die Medikamente gegen der Übelkeit mal helfen und mal nicht. Denkt ihr, dass ich das Thema BV mit meiner FA ansprechen soll? Liebe Grüße
Was noch vielleicht wichtig ist ; wir arbeiten nur zu 2 in der Gruppe. D.H. die Sachen, die ich nun nicht machen darf- Wickeln, tragen, Eingewöhnung, muss meine Kollegin übernehmen...
wenn du mit der gefährdungsbeurteilung deines ag nicht einverstanden bist ist das gewerbeaufsichtsamt der richtige ansprechpartner.
Ich war damit einverstanden, ich habe es auch unterschrieben. Je länger ich aber schwanger arbeite und alles mögliche dabei einfange, desto mehr Sorgen mache ich mir um die Gesundheit meines Babys. Anstatt gegen meinen Arbeitgeber vorzugehen (ich will nach der Schwangerschaft dort wieder arbsiten) würde ich die Sache lieber mir meiner FA klären... Mein AG hat auch gesagt, dass die Entscheidung meiner FA die Gefährdeeinschätzung wieder aufhebt, also kann sie mit ein BV erteilen... Ich würde nun von Euch gerne wissen, ob meine Sorgen begründet sind, oder ich übertreibe.
das bv ist also wieder mal the easy way out?
Hä? Wie soll das denn easy way out sein? Ist, deiner Meinung nach, jede zweite Woche krank zu sein, wenn man schwanger ist und keine Medikamente dagegen nehmen dürfen etwas tolles? Oder dass ich nicht gegen meinen Arbeitgeber gehen will? Er kann doch nichts dafür, dass ich nun kein gescheites Immunsystem gerade habe. Als ich mein GE unterschrieben habe, vor einem Monat; wusste ich nun auch nicht, dass ich ständig krank werde und dass das mit der Übelkeit kommt. Ich wusste auch nicht, dass wir ab Januar zwei Kinder mit einer Behinderung aufnehmen werden. Meine Situation hat sich nun die letzten Wochen geändert. Also manchmal ist besser nicht zu kommentieren, als sowas von sich zu geben. Wenn deine Meinung ist, ich sollte in meinem Fall weiterhin arbeiten, kannst du es auch so schreiben und nicht von 'easy way out' sprechen.
Mein AG hat seine Pflicht erfüllt, der Betriebsarzt hat meine Immunitäten bestätigt, ich habe ein Wickelnverbot bekommen und sollte keine Überstunden machen. Vor einem Montat hat das alles super gepasst. Jetzt hat sich nun die Situation geändert, vor allem mein Gesundheitssystem spielt nicht mehr mit also will ich das mit meiner FA klären. Übrigens mein AG hat auch kein Einfluss auf die Kinder, die wir aufnehmen, es wird von der Stadt entschieden. Also hat er in meinem Fall nichts falsch gemacht und ich werde auch nicht gegen ihn vorgehen.
du sollst nicht gegen ihn vorgehen. aber wenn sich die umstände im job ändern dann braucht es eine neue gbu. keine fernbeurteilung des gyn. und es ist the easy way out weil du dich vor der diskussion mit dem ag drücken willst. das hast du selbst geschrieben.
Ok, dann habe ich das falsch verstanden. Tut mir Leid, ich dachte, dass ich in dem Fall gegen meinen AG vorgehe. Aber wenn das nicht so ist, erkundige ich mich, wie genau das funktioniert und mache das. Danke!
Mich wundert, dass sie kein BV vom Arbeitgeber bekommen haben. Ich kenne es so, dass eine Erzieherin in der Krippe die ihre Schwangerschaft sofort ein BV bekommt. Bei einer Erzieherin im Kindergartenbereich sieht es anders aus. Nachdem der Betriebsarzt festgestellt hat, dass alle gesundheitlichen Titter vorhanden sind darf weiter gearbeitet werden. Vom Tag der Mitteilung der Schwangerschaft beim Arbeitgeber bis festgestellt wurden, dass alle Titter vorhanden sind, muss die Schwangere bezahlt freigestellt werden. 2017 war bei der Gefährungsbeurteilung nötig zu erwähnen, wie Krippen- und Kindergartengruppen voneinander getrennt sind. Ist es z. B. mur ein Tor und es Word sich trotzdem ein Flur geteilt muss ein BV folgen. Wird durch eine Tür getrennt, die Gruppen teilen sich keine Wege, kann weiter gearbeitet werden. Ausnahme: Z. B. Die gesundheitlichen Titter fehlen oder es gibt andere Gründe in der Kita. Haben sie die Gefährungsbeurteilung durchgelesen? Haben sie eine Kopie davon erhalten? (Wenn nein fordern sie die ein.) Es wundert mich, dass ihre Tätigkeit in der Krippe mutterschutzkomform sein soll. Eine Gefährungsbeurteilung kann zu jederzeit überprüft werden. Das geschieht nur, wenn Arbeitgeber oder die Schwangere das fordern. So wie sie schreiben wird ihr Arbeitgeber das nicht von sich aus machen. Sie möchten nach der EZ weiter dort arbeiten. Das kann ich verstehen. Allerdings sollten sie an ihr Ungeborenes denken. Zu viele Krankheiten ihrerseits kann die Gesundheit des Ungeborenen gefährden. Ihr Arbeitgeber behauptet, dass sie die Gefährungsbeurteilung nicht ändern kann. Das ist falsch und sollte sie bei der Meinung bleiben können sie Kontakt zum Gewerbeaufsichtsamt aufnehmen. Dokumentieren sie jeden Vorfall. Wenn es rückwirkend noch möglich ist auch die. Die Dokumentation kann relevant werden um darzulegen welcher Gefährdung sie ausgesetzt sind. Sie hätten gerne ein BV vom Frauenarzt. Das ist in ihrem Fall falsch. - Für ein BV müssen sie arbeitsfähig sein. Bei Arbeitsunfähigkeit greift die AU. AU vor BV. Sollten sie länger als 6 Wochen am Stück arbeitsunfähig sein und Krankengeld und die AU schwangerschaftsbedingt sein kann die Zeit für das EG ausgeklammert werden. - Ein Frauenarzt stellt ein BV aus wenn jegliche berufliche Tätigkeit in ihrem Beruf für ihr Kind gefährdend ist. Das ist nicht der Fall, weil sie mutterschutzkomform arbeiten können. - Ihr Arbeitgeber muss eine Gefährungsbeurteilung machen. (Fordern sie ihn dazu erneut auf oder schalten das Gewerbeaufsichtsamt ein.) Hat er eine mutterschutzkomforme Tätigkeit für sie üben sie die aus. Wenn nicht spricht er das BV aus. Warum arbeiten sie nur zu zweit in der Krippe? Betreuen sie nur 10 Kinder und davon keines mit Integrationsstatus? - Soweit ein Kind mit Integrationsstatus dabei ist müssen drei Fachkräfte da sein. Eine davon mit heilpädagogischer Ausbildung. Ist die Fachkraft mit Zusatzausbildung nicht da kann die Betreuung von Integrationskindern verweigert werden. Ihre Chefin wird das nicht durchsetzen. Da werden sie und ihre Kollegin ihr die rechtlichen Schritte sagen müssen und den Träger darüber in Kenntnis setzen. Oft wird dann schnell gehandelt, z. B. mit Einstellung von Personal. Es wird an falscher Stelle gespart wenn unter Personalmangel gearbeitet werden soll. - Die Betreuung kann nur für 6 Stunden erfolgen, weil sie und ihre Kollegin dann pausieren müssen (Arbeitsschutzgesetz). Betreuen sie die Kinder länger muss für die Zeit eine Vertretung mit in der Gruppe sein. Schlafende Kinder zählen als anwesend. Die Eltern werden eine Kürzung der Betreuungszeiten nicht gut finden. Und ja, sie dürfen den Eltern sagen, dass sie nichts dafür können und sie mit der Leitung sprechen und Kontakt zum Träger aufnehmen sollen. Oft führt das dazu, dass eine Chefin handelt. Als Erzieherin kenne ich die Probleme. Ohne Widerrede erfolgt kein Handeln.
Die letzten 10 Beiträge
- Kann Arbeitszeit nicht erfüllen, was kann der Arbeitgeber machen?
- Ist meine Arbeit ein Gefahr?
- Beschäftigungsverbot und schlechtes Gewissen
- Beschäftigungsverbot
- Schwanger im Einzelhandel
- Kurzarbeit
- Erst nach der Kündigung von der Schwangerschaft erfahren
- Erneute Schwangerschaft ende der Elternzeit
- Vollzeittätigkeit
- Hilfe