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Kann Arbeitszeit nicht erfüllen, was kann der Arbeitgeber machen?

Kann Arbeitszeit nicht erfüllen, was kann der Arbeitgeber machen?

Ängstliche!

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Hallo ihr, ich fange im Januar wieder zum Arbeiten an (3 Tage á 4 Stunden), meine Kleine ist 3,5 Jahre dann und geht in den Kindergarten. Und schon gehen die Probleme los. Mein Arbeitgeber verlangt von mir das ich an einem Tag in der Woche  von 14 bis 18 Uhr arbeite.  Ich habe aber so wirklich niemanden der die kleine nehmen kann. Mein Mann arbeitet bis 17.30 Uhr, die Schwiegermutter ist krank und der möchte ich das nicht zu muten. Ich habe von Anfang an gesagt, das ich nur vormittag arbeiten kann.Es wurde nicht so wirklich drauf ein gegangen nur ein "da müssen wir mal schauen wie wir das machen" Jetzt sehe ich in unserem Schichtplaner, das ich immer für Dienstag Spät schicht eingeteilt bin. Ich habe das nochmal ansgesprochen das es nicht geht, nun wurde es auf Dienstag verschoben....haha sehr witztig... Was kann der Arbeitgeber tun wenn ich das nicht mache? Kann er mich abmahnen? Kennt sich hier jemand mit sowas aus?  Was soll ich denn machen? Was kann ich tun? Betiriebsrat gibt es bei uns aber ich glaube der macht nicht wirklich was.  Was anderes suchen geht auch nicht so schnell, da ich ja einiges berücksichtigen muss. Ich habe echt Bauchschmerzen wenn ich daran denke. Habt ihr einen Rat?


KielSprotte

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Antwort auf Beitrag von Ängstliche!

Hast du fixe Zeiten im Arbeitsvertrag? Dann kann der AG nichts machen und muss dich zu den festgehaltenen Zeiten einteilen. Wenn nein, hast du das Problem. Kinderbetreuung ist Privatsache, da muss der AG keine Rücksicht drauf nehmen. Wenn du den Vertrag nicht erfüllen kannst, musst du kündigen, denn du bist ja diejenige die ihren Teil des Vertrages nicht erfüllen kann. Vielleicht kannst du dich mit der Mutter (Vater, Oma, Tante....) von den anderen Kindergartenkindern zusammen tun: sie nimmt eure Tochter am Dienstag mit und ihr holt sie dort ab und du nimmst deren Kind an einem anderen Tag mit. Da musst du dir ein Netzwerk aufbauen, denn soviel Urlaub wie Kita Schließzeiten oder später Schulferien wirst du nicht haben.


die_ente_macht_nagnag

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Antwort auf Beitrag von Ängstliche!

Er kann dich kündigen, weil du deinen Teil der Vereinbarung nicht halten kannst.  Es geht um 1 Nachmittag, wenn man wirklich will findet sich immer eine Lösung ... Babysitter, Freunde, Nachbarn, Verwandschaft ...


Pocahontas1234

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Antwort auf Beitrag von die_ente_macht_nagnag

Ich würde mein Kind nur an Leute geben, denen ich wirklich vertraue und nicht irgendwelchen Nachbarn oder fremden Babysittern. Vielleicht kann der Mann was an seinen Arbeitszeiten machen. Auch würde ich nochmal mit deinem Chef reden. Warum muss es unbedingt 1x Spätschicht sein, wenn anscheinend auch vormittags möglich ist. Oder kann das Kind vielleicht an dem Tag länger im Kiga bleiben? Die Idee, dass sie mit einer Kiga-Freundin/Freund mitgeht finde ich auch gut, aber so Freundschaften müssen auch erst entstehen. 


Ally79

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Antwort auf Beitrag von Ängstliche!

Es ist nur ein  Nachmittag in der Woche. Ich würde erstmal deinen Mann mit seinem Arbeitgeber sprechen lassen. Kinderbetreuung ist eben nicht nur dein Problem, sondern eures. Gehst du nicht arbeiten, kann dein Chef auf verweigerte Leistung und Schadensersatz klagen und dann musst du ihm Geld zahlen. Der Arbeitgeber sitzt am längeren Hebel, wenn du keine fixen Arbeitszeiten im Vertrag hast. Mit einer Krankmeldung würde ich auch nicht kommen. Da er dein Problem kennt wird er diese sofort anzweifeln. Also entweder: Babysitter, Mann ändert die Arbeitszeiten, oder kündigen.  Mehr wird dir nicht übrig bleiben.    


misses-cat

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Klar kann er dich abmahnen, bei Wiederholung auch kündigen und ich weiß nicht im welchen Bereich du arbeitest aber er kann von dir Schadensersatz verlangen . Du solltest dich nicht mehr hinter deinem Nicknamen verstecken sondern dich erwachsen verhalten und noch Lösungen suchen und wenn es am Anfang für die vier Stunden ei Babysitter ist