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Beschäftigungsverbot

Beschäftigungsverbot

Julchen21993

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Hallo, ich weis nicht ob ich mit dieser Frage richtig bin. Aber vielleicht weis ja jemand doch mehr als ich. Ich habe in der 6 ssw erfahren das ich schwanger bin. Kurz vorher war ich ein halbes Jahr im krankengeld Bezug und im Hamburger model.  Das Hamburger model haben wir vorzeitig beendet, da ich und meine Ärztin der Meinung waren das ich wieder voll arbeitsfähig bin und somit hat die Ärztin mich gesund geschrieben. 3 Tage später hatte ich einen positiven Schwangerschafts test in der Hand und habe es von der Frauenärztin bestätigt bekommen. Ich bin dann zu meinem Arbeitgeber gegangen und der hat mich direkt ins beschäftigungsverbot geschickt, da ich in der Pflege arbeite.   Nun bin ich etwas unsicher wie den später dad eltern geld berechnet wird. Und was mir den jetzt zusteht?  Bekomme ich während des beschäftigungsverbot meinen normalen Lohn, welchen ich vor meiner anderen Krankheit erhalten habe, oder  bekomme ich die Höhe des Krankengeldes? Ich war zwischen der Letzten AU und dem ausgesprochen Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber 3 Tage normal arbeiten.   Ich weis das klingt sehr komisch und unglaubwürdig. Aber es ist mir wirklich so passiert und es war auf keinen fall so geplant.


JoMiNa

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Antwort auf Beitrag von Julchen21993

Im Beschäftigungsverbot bekommst du den selben Lohn, wie wenn du arbeitst. Elterngeld musst du schauen, ob man im Elterngeldrechner das Krankenheld eintragen kann. Denn das zählt nicht als "Einkommen", soweit ich weiß. Wenn der Online-Rechner noch Fragen offen lässt, und du es ganz genau wissen musst, empfehle ich eine Beratung zum Thema Elterngeld. Dort kann dann dein individueller Fall durchgerechnet werden.  Bei uns wird das zum Beispiel durch den Landkreis angeboten, vielleicht bei euch auch?


Julchen21993

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Antwort auf Beitrag von JoMiNa

Vielen Dank für deine Antwort. Also muss ich mir auch keine gedanken machen das der AG oder die KK skeptisch wird weil es ja von einem ins andere ging, mit 3 arbeitstagen dazwischen? (Natürlich nicht geplant von mir) Ich weiß garnicht ob es bei uns so eine Beratung gibt, aber ich werde mich da auf jeden fall schlau machen.   


JoMiNa

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Antwort auf Beitrag von Julchen21993

Warst du denn die 3 Tage auch arbeiten? Bzw. Hamburger Modell - ist das eine Wiedereingliederung, bei der du schon teilweise gearbeitet hast? Es kann natürlich sein, dass dein AG Fragen stellt, bzw. dir misstraut. Aber rechtlich müsste es sauber sein. Hier gibt es ein Expertenforum zum Thema Recht, dort kannst du deine Frage auch stellen.


Ani123

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Antwort auf Beitrag von Julchen21993

Sie haben die Wiedereingliederung abgebrochen, weil sie wieder gesund sind. Vermutlich haben sie es auch aus finanziellen Gründen abgebrochen. Denn Gehalt ist höher als Krankengeld.  Fraglich ist, ob sie am Tag, wo sie gesundgeschrieben wurden bereits den Termin beim Frauenarzt fest hatten und ob sie dort als Termingrund z. B. "Verdacht auf Schwangerschaft" o. ä. angegeben hatten. Somit stand der Verdacht einer Schwangerschaft im Raum und da wäre das Misstrauen, die Wiedereingliederung deswegen vorzeitig beendet zu haben im Raum. Haben sie den Termin erst am Tag danach vereinbart söhe es anders aus. Wobei offen bleibt, ob sie vielleicht beim Termin der Gesundschreibung nicht schon geahnt haben, dass sie schwanger sein könnten.  Die Krankenkasse kann das prüfen, evtl. müssen sie auch zum medizinischen Dienst. Allerdings wird es schwer sein ihnen nachzuweisen, dass sie vorsätzlich die Wiedereingliederung beendet haben um wg. Schwangerschaft ins BV zu gehen. Denn dass sie wahrscheinlich vom Arbeitgeber ins BV geschickt werden wussten sie vermutlich.  Warten sie erstmal ab. Vielleicht läuft alles einfach. Das bedeutet, dass sie während des BV das Gehalt bekommen, welches sie bekämen, wenn sie arbeiten.  Zeit mit BV fließt in die Berechnung des EG mit ein, als wäre es Gehalt.  Zeit mit Krankengeld fließt mit 0 € ein.