Geschrieben von tinai am 15.07.2005, 12:45 Uhr |
Der erste Arbeitstag ist der 3. Geburtstag...
Ich bin nicht sicher, auch weil sich das immer wieder geändert hat in den Letzten Jahren.
ABer ich mein, DU hast noch eine Schnofrist von 4 Monaten.
Wegen ALG kenne ich mich gar nicht aus, da würde ich mal im AE-Forum nachfragen, da weiß bestimmt jemand etwas, denn da gibts ja mehr, die das Problem haben.
Viel Glück.
- Erziehungsurlaub-Ende, muss ich das extra beim Arbeitgeber anmelden??? - romysma 15.07.05, 9:50
- Der erste Arbeitstag ist der 3. Geburtstag... - tinai 15.07.05, 11:19
- Re: Der erste Arbeitstag ist der 3. Geburtstag... - romysma 15.07.05, 11:36
- Re: Der erste Arbeitstag ist der 3. Geburtstag... - tinai 15.07.05, 12:45
- Danke für Deine netten Antworten. Hast mir schon gut geholfen... LG o.t. - romysma 15.07.05, 13:13
- Leider keine Schonfrist... - desireekk 15.07.05, 16:05
- Stimmt, es gibt keine Schonfrist - tinai 15.07.05, 16:56
- Re: Der erste Arbeitstag ist der 3. Geburtstag... - tinai 15.07.05, 12:45
- Re: Der erste Arbeitstag ist der 3. Geburtstag... - romysma 15.07.05, 11:36
- Der erste Arbeitstag ist der 3. Geburtstag... - tinai 15.07.05, 11:19
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