Geschrieben von tinai am 15.07.2005, 16:56 Uhr |
Stimmt, es gibt keine Schonfrist
Nur 6 Wochen vor Beginn des EU und innerhalb des EU respektive Erziehungszeit darf keine Kündigung ausgesprochen werden. Auch nicht für die Zeit nach dem Erziehungsurlaub.
Also kann am 28.08. Die fristgerechte Kündigung auf den nächstmöglichen Termin da liegen.
Gruß Tina
- Erziehungsurlaub-Ende, muss ich das extra beim Arbeitgeber anmelden??? - romysma 15.07.05, 9:50
- Der erste Arbeitstag ist der 3. Geburtstag... - tinai 15.07.05, 11:19
- Re: Der erste Arbeitstag ist der 3. Geburtstag... - romysma 15.07.05, 11:36
- Re: Der erste Arbeitstag ist der 3. Geburtstag... - tinai 15.07.05, 12:45
- Danke für Deine netten Antworten. Hast mir schon gut geholfen... LG o.t. - romysma 15.07.05, 13:13
- Leider keine Schonfrist... - desireekk 15.07.05, 16:05
- Stimmt, es gibt keine Schonfrist - tinai 15.07.05, 16:56
- Re: Der erste Arbeitstag ist der 3. Geburtstag... - tinai 15.07.05, 12:45
- Re: Der erste Arbeitstag ist der 3. Geburtstag... - romysma 15.07.05, 11:36
- Der erste Arbeitstag ist der 3. Geburtstag... - tinai 15.07.05, 11:19
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