Baby und Job

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Geschrieben von tinai am 15.07.2005, 16:56 Uhr

Stimmt, es gibt keine Schonfrist

Nur 6 Wochen vor Beginn des EU und innerhalb des EU respektive Erziehungszeit darf keine Kündigung ausgesprochen werden. Auch nicht für die Zeit nach dem Erziehungsurlaub.

Also kann am 28.08. Die fristgerechte Kündigung auf den nächstmöglichen Termin da liegen.

Gruß Tina

 
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