Geschrieben von romysma am 15.07.2005, 11:36 Uhr |
Der erste Arbeitstag ist der 3. Geburtstag...
vielen Dank für die schnelle Antwort. Glücklicherweise ist der 28.08. ein Sonntag, so dass es da nicht zu Unstimmigkeiten kommen kann. Ich habe leider den Eindruck, dass ich auf meiner alten Arbeitsstelle nicht mehr willkommen bin, da ich jetzt ein Kind habe und leider alleinerziehend geworden bin (Vater ist zwei Wochen nach Geburt gegangen ohne Vorankündigung). Weiss jemand, ob ich nach Erziehungsurlaub im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber (ab wann darf er kündigen, wir sind nur eine kleine Firma, kein Kündigungsschutz) Anspruch auf volles Arbeitslosengeld habe?? (Habe vor dem Erziehungsurlaub in der Firma seit ca. 10 Jahren gearbeitet). Vielen Dank
- Erziehungsurlaub-Ende, muss ich das extra beim Arbeitgeber anmelden??? - romysma 15.07.05, 9:50
- Der erste Arbeitstag ist der 3. Geburtstag... - tinai 15.07.05, 11:19
- Re: Der erste Arbeitstag ist der 3. Geburtstag... - romysma 15.07.05, 11:36
- Re: Der erste Arbeitstag ist der 3. Geburtstag... - tinai 15.07.05, 12:45
- Danke für Deine netten Antworten. Hast mir schon gut geholfen... LG o.t. - romysma 15.07.05, 13:13
- Leider keine Schonfrist... - desireekk 15.07.05, 16:05
- Stimmt, es gibt keine Schonfrist - tinai 15.07.05, 16:56
- Re: Der erste Arbeitstag ist der 3. Geburtstag... - tinai 15.07.05, 12:45
- Re: Der erste Arbeitstag ist der 3. Geburtstag... - romysma 15.07.05, 11:36
- Der erste Arbeitstag ist der 3. Geburtstag... - tinai 15.07.05, 11:19
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