Baby und Job

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Geschrieben von desireekk am 15.07.2005, 16:05 Uhr

Leider keine Schonfrist...

Hallo!

Die genannten "Schonfrist" gilt nur direkt nach der Geburt, nicht bei Ende der EZ.

Also theoretisch kann am 29.8 Deine lt. Arbeitsvertrag fristgerechte Kündigung daliegen.

Ich wünsche Dir es nicht :-)

Viele Grüße

Désirée

 
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