Geschrieben von tinai am 15.07.2005, 11:19 Uhr |
Der erste Arbeitstag ist der 3. Geburtstag...
...also am 28.08. musst Du anfangen.
Auf jeden FAll solltest Du Dich vorher melden. Du bist dazu nicht verpflichtet, aber es ist doch eigentlich normal. Es ist ja auch noch Urlaubszeit, womöglich ist dann kein Zuständiger da oder die nicht vorbereitet.
Du musst ja auch wissen, ob Du auf der alten Stelle anfängst usw.
Viel Glück.
- Erziehungsurlaub-Ende, muss ich das extra beim Arbeitgeber anmelden??? - romysma 15.07.05, 9:50
- Der erste Arbeitstag ist der 3. Geburtstag... - tinai 15.07.05, 11:19
- Re: Der erste Arbeitstag ist der 3. Geburtstag... - romysma 15.07.05, 11:36
- Re: Der erste Arbeitstag ist der 3. Geburtstag... - tinai 15.07.05, 12:45
- Danke für Deine netten Antworten. Hast mir schon gut geholfen... LG o.t. - romysma 15.07.05, 13:13
- Leider keine Schonfrist... - desireekk 15.07.05, 16:05
- Stimmt, es gibt keine Schonfrist - tinai 15.07.05, 16:56
- Re: Der erste Arbeitstag ist der 3. Geburtstag... - tinai 15.07.05, 12:45
- Re: Der erste Arbeitstag ist der 3. Geburtstag... - romysma 15.07.05, 11:36
- Der erste Arbeitstag ist der 3. Geburtstag... - tinai 15.07.05, 11:19
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