Geschrieben von RenateK am 08.10.2003, 9:39 Uhr |
Das ist nicht im BAT geregelt,
sondern im Sozialgesetzbuch und gilt auf jeden Fall für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen. Wie das mit Beamten ist - die ja privat versichert sind -weiß ich nicht,d a musst Du bei Deiner Krankenkasse nachfragen.
Im BAT sind nur die 4 Tage vorgesehen, die man als Angestellte zusätzlich zu den 10 Tagen nach Sozialgesetzbuch bekommt.
Gruß, Renate
- Krankes Kind - Cat74 06.10.03, 18:27
- Re: Krankes Kind - tinai 06.10.03, 20:37
- Re: Krankes Kind - KaMeKai 07.10.03, 12:13
- Stimmt nicht, ... - Prinz 08.10.03, 6:58
- Re: Stimmt nicht, ... - KaMeKai 08.10.03, 7:42
- Das ist nicht im BAT geregelt, - RenateK 08.10.03, 9:39
- an RenateK - Mariakat 08.10.03, 10:00
- Re: an RenateK - RenateK 08.10.03, 10:17
- Achtung, der Anspruch ist nicht unabdingbar. - tinai 08.10.03, 10:18
- SGB Fünftes Buch $45 o.T. - tinai 08.10.03, 10:24
- an RenateK - Mariakat 08.10.03, 10:00
- Das ist nicht im BAT geregelt, - RenateK 08.10.03, 9:39
- Re: Stimmt nicht, ... - KaMeKai 08.10.03, 7:42
- Stimmt nicht, ... - Prinz 08.10.03, 6:58
- Re: Krankes Kind - Sabri 08.10.03, 15:25
Neuer Job-bin ziemlich getresst! (Lang)
An die Grundschullehrerinnen, mal wieder :-)
Baby vor abschlußprüfung?
Ärger
Dringend - Arbeitszeugnis
Krankenschwestern unter Euch??
@Eulalie wg. Teilzeit-Studien
Ausbildungsvertrag uns Schwanger?!
Wo würdet Ihr einen Aushang machen für Nachmittagsbetreuung bzw. Hausaufgabenbetreuung?