Baby und Job

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Geschrieben von RenateK am 08.10.2003, 9:39 Uhr

Das ist nicht im BAT geregelt,

sondern im Sozialgesetzbuch und gilt auf jeden Fall für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen. Wie das mit Beamten ist - die ja privat versichert sind -weiß ich nicht,d a musst Du bei Deiner Krankenkasse nachfragen.
Im BAT sind nur die 4 Tage vorgesehen, die man als Angestellte zusätzlich zu den 10 Tagen nach Sozialgesetzbuch bekommt.
Gruß, Renate

 
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