Baby und Job

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Geschrieben von tinai am 08.10.2003, 10:18 Uhr

Achtung, der Anspruch ist nicht unabdingbar.

Die 10 Tage im Sozialgesetzbuch sind nicht unabdingbar (anders als gesetzlicher Mindesturlaub). D.h. die bezahlte Freistellung zur Pflege eines kranken Kindes unter 12 Jahren von 10 Tagen je Elternteil (das hängt nicht von der Art der Krankenversicherung ab, davon hängt nur ab, ob man bei weiteren Krankheitstagen Erstattung bekommt oder nicht, aber dann ist die KK des Kindes und nicht des Elternteils entscheidend, wo war ich....) ach so, also dieser gesetzliche Anspruch kann durch Betriebsvereinbarungen, einzelvertraglich etc. ausgeschlossen werden. Also ob diese 4 Tage zusätzlich sind oder die 10 Tage um 6 Tage reduziert wurden, bekommt ihr nur über den eigentlichen Vertrag raus. Steht da nicht ausdrücklich drin, dass der entsprechende § im Sozialgesetzbuch keine Anwendung findet, so gilt der Anspruch auch für die 10 Tage auf jeden Fall!
Hoffe, ich konnte Euch weiter helfen.

 
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