Geschrieben von Mariakat am 08.10.2003, 10:00 Uhr |
an RenateK
Hallo,
Da habe ich auch eine Frage an dich...
heißt es dann, dass man die 4 Tage hat, die im BAT festgelegt sind (diese 4 Tage werden doch vom Arbeitgeber bezehlt, oder?!) und dann noch die zusätzlichen 10 Tage, die von der Krankenkasse (Sozialgesetzbuch)bezahlt werden?
Als meine Tochter nämlich 3 Tage krank war , hat mein AG erstmal die Zahlungen eingestellt und dann habe ich die Krankmeldung an die KK geschickt und das Geld bekommen. Oder hätten diese ersten 3 Krankheitstage vom AG bezahlt werden müssen?
Weißt du da zufällig genauer bescheid?
Danke! MAriakat
- Krankes Kind - Cat74 06.10.03, 18:27
- Re: Krankes Kind - tinai 06.10.03, 20:37
- Re: Krankes Kind - KaMeKai 07.10.03, 12:13
- Stimmt nicht, ... - Prinz 08.10.03, 6:58
- Re: Stimmt nicht, ... - KaMeKai 08.10.03, 7:42
- Das ist nicht im BAT geregelt, - RenateK 08.10.03, 9:39
- an RenateK - Mariakat 08.10.03, 10:00
- Re: an RenateK - RenateK 08.10.03, 10:17
- Achtung, der Anspruch ist nicht unabdingbar. - tinai 08.10.03, 10:18
- SGB Fünftes Buch $45 o.T. - tinai 08.10.03, 10:24
- an RenateK - Mariakat 08.10.03, 10:00
- Das ist nicht im BAT geregelt, - RenateK 08.10.03, 9:39
- Re: Stimmt nicht, ... - KaMeKai 08.10.03, 7:42
- Stimmt nicht, ... - Prinz 08.10.03, 6:58
- Re: Krankes Kind - Sabri 08.10.03, 15:25
Neuer Job-bin ziemlich getresst! (Lang)
An die Grundschullehrerinnen, mal wieder :-)
Baby vor abschlußprüfung?
Ärger
Dringend - Arbeitszeugnis
Krankenschwestern unter Euch??
@Eulalie wg. Teilzeit-Studien
Ausbildungsvertrag uns Schwanger?!
Wo würdet Ihr einen Aushang machen für Nachmittagsbetreuung bzw. Hausaufgabenbetreuung?