Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Sabri am 08.10.2003, 15:25 Uhr

Krankes Kind

Bei Beamten ist es sehr unterschiedlich geregelt. Er gibt für Landesbeamte je nach Bundesland andere Regelungen als für Bundesbeamte.
Notfalls Rechtsberatung vom Personalrat anrufen.
Landesbeamte in NRW haben 3-4 Tage (keine Sonderregelung für Alleinerziehende), jedoch nie am Stück, d.h. zwei Tage hintereinander.
Gruß, Sabri

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.