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Geschrieben von Biggi+Jungs am 31.01.2010, 20:04 Uhr

Vollzeit mit Schichtdienst

Hallo,
nach der Trennung von meinem Mann vor 5 Jahren, bin ich seit einem Jahr endlich geschieden. Jedoch ist die Unterhaltsfrage für mich immer noch nicht geklärt und der Fall geht jetzt vor Gericht.

Wir haben 2 Kinder, jetzt 11 und 8 und mein Ex will mich zu einer Vollzeittätigkeit mit Schichtdienst (auch nachts) zwingen.
Ich habe immer gerne gearbeitet, sogar schon 3,5 Monate nach der Geburt des ersten Kindes und 6,5 Monate nach der Geburt des 2. (stundenweise am Wochenende). Seit Ende des Erziehungsurlaubes arbeite ich 15 Stunden bei meinem Arbeitgeber, bei dem ich eine Führungsposition innehabe, die einzige Stelle ohne Schichtdienst. Selbst bei dieser Tätigkeit, ist mein großer Sohn 3 Tage in der Woche 3 Stunden alleine, bis ich von der Arbeit komme.
Mein Ex und seine Anwältin wollen mich jetzt zu einer Vollzeittätigkeit zwingen, die ich allerdings nur im Schichtdienst ausüben kann. D. h. meine Kinder wären beim Spätdienst bis abends 11:30 alleine, im Nachtdienst die ganze Nacht und im Frühdienst, bei dem ich das Haus um 0500 verlassen muss, müssen sie alleine aufstehen, anziehen und zur Schule.

Dazu kommt noch, dass mein großer Sohn unter starkem ADHS leidet (seit 7. Lebensjahr beim Arzt für Kinderpsychiatrie in Behandlung) und sowieso starke Problem hat, sein Leben zu meistern.....

Mein Ex wohnt 400 km weg und hat sich während der Ehe und auch jetzt noch nie um die Kinder gekümmert....er ruft alle paar Wochen mal für 5 Minuten an......

Verwandte gibt es nicht!

Wie ist das bei euch? Wer kann mir aus eigener Erfahrung Tipps geben, wer von euch ist alleinerziehend und arbeitet Vollzeit im Schichtdienst. Meine Kinder leiden schon genug, wie schafft ihr das??????

Biggi

 
49 Antworten:

Re: Vollzeit mit Schichtdienst

Antwort von Schnuggel78 am 31.01.2010, 20:10 Uhr

also helfen kann ich dir da nicht..
aber ich denk nicht das dich die gegenseite unter deinen umständen dazu zwingen kann...
was sagt denn dein(e) anwalt(in) dazu?

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Re: Vollzeit mit Schichtdienst

Antwort von berita am 31.01.2010, 20:14 Uhr

Hallo,

hmm du hast doch sicher auch einen Anwalt, oder? Der kann dich sicher beraten, ob dir nun noch eigener Unterhalt zusteht bzw. wieviel Arbeitsstunden von dir erwartet werden können. Dass du Schichten arbeiten musst in deinem Beruf, ist natürlich ungünstig, wenn man Kinder hat, aber die Frage ist, ob du dich darauf berufen kannst. Du könntest ja z.B. auch einen zweiten Job suchen, der nicht nachts stattfindet, bei 15 Stunden die Woche bleibt ja einiges an Zeit über.

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Re: Vollzeit mit Schichtdienst

Antwort von Biggi+Jungs am 31.01.2010, 20:33 Uhr

Meine Anwältin meint mein Ex-Mann habe keine Chance mich zu Vollzeit zu bekommen, aber jedes Gericht entscheidet ja anders.

Ich arbeite 3 Tage in der Woche, habe einen Weg zur Arbeit von 60 km einfach, bin also 8 Stunden an den 3 Tagen unterwegs.
Es bleiben also noch 3 Tage an denen ich eine Tätigkeit bis mittags ausüben könnte....theoretisch...irgendeinen Aushilfsjob.....

Ich bin auch noch am Verhandeln wegen des Gehalts von meinem Ex.
Ich verdiene netto 1300 Euro, was bei 15 Stunden ziemlich viel ist, mein Ex verdient netto 8000 Euro, zahlt aber pro Kind nur 345 Euro Unterhalt, da er sein Gehalt so von seiner Firma bekommt, dass es nicht auf der Gehaltsabrechnung steht.....bei uns liegt vieles im Argen.....

Da mein Sohn aufgrund seiner großen Probleme spezielle Betreuung erhält und auf einer Spezialschule ist, ist ein Wohnortwechsel auch nicht möglich....

Ja ich weiß, viele denken jetzt bestimmt, boah 2000 Euro zusammen hätte ich gerne, aber es ist nicht viel, wenn man für Therapien und Nachhilfe und spezielle Betreuung einer Hochbegabung (die "leider" noch dazu kommt bei meinem Sohn) 500 Euro ausgeben muss, 200 Euro Benzingeld, 100 Euro Hortkosten für den Kleineren, 700 Euro Wohnung, Versicherungen, Telefon usw. einem noch knapp 400 Euro für Essen, Haushalt, Kleidung übrig bleiben....damit liegen wir unter Hartz 4.....

Egal, ich hoffe mein Ex-Mann muss uns noch etwas zahlen....Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie das arbeitstechnisch laufen soll.

Gibt es jemandem der im Schichtdienst Vollzeit arbeitet?

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Re: Vollzeit mit Schichtdienst

Antwort von Einstein-Mama am 31.01.2010, 20:36 Uhr

netto 8000? und das steht nicht auf dem gehaltszettel? was ist da denn faul?
du bekommst nebst unterhalt doch auch kindergeld, oder?

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Re: Vollzeit mit Schichtdienst

Antwort von Biggi+Jungs am 31.01.2010, 20:49 Uhr

Auf seinem Gehaltszettel steht weniger.....aber das ist auch nicht das Thema hier, ich wollte damit nur sagen, dass mein Ex-Mann kein armer Schlucker ist....und ich möchte wissen, welche Mutter hier im Schichtdienst Vollzeit arbeitet...und ob es Frauen gibt ,die von ihrem Ex dazu gezwungen wurden.

Anscheinend ist das nicht möglich (ist mir klar, wie soll das auch gehen...einen 8jährigen die ganze Nacht alleine lassen und morgens aufstehen lassen und ins Bett gehen lassen...)

Ganz davon abgesehen, würde ich liebend gerne Vollzeit arbeiten, ich liebe nämlich meine Arbeit...aber dann müssten die Kinder zu meinem Ex, was der vehement ablehnt. Ich würde es dem Kindeswohl zuliebe auch nicht wollen....aber ich werde garantiert Vollzeit arbeiten, sobald meine Kinder aus dem Gröbsten raus sind...falls ich dann nicht zu alt bin, ich bin jetzt 48.

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Re: Vollzeit mit Schichtdienst

Antwort von Anjaunddavid am 31.01.2010, 20:53 Uhr

ich denke auch nicht, dass du dazu gezwungen werden kannst. Vor allem ist es m.M. gar nicht erlaubt, du würdest ja deine Aufsichtspflicht verletzen, wenn du die Beiden die ganze Nacht über alleine lassen müsstest.

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Re: Vollzeit mit Schichtdienst

Antwort von Einstein-Mama am 31.01.2010, 20:56 Uhr

nein, ich denke du kannst das auch sehr wohl begründen dass es eben nicht geht.
was sagt denn nun deine anwältin (ähh, hast du das schon geschrieben?).

wende dich damit doch ans ja oder anwalt und lass einen entsprechenden brief schreiben. zwingen kann er dich grundsätzlich nicht.
was den gehaltszettel betrifft, gehe ich von schwarzgeld aus. gehälter kann man IMMER nachweisen, wenn sie legal verdient werden.
da würde ich ihm gehörig ans bein fahren.
ich gehe nur 50% im 3 schichtsystem arbeiten und werde das auch weiterhin tun. allerdings haben meine kinder auch einen vater, der wenigstens vater ist.
wenn er sich nicht kümmert, hat er eben pech. im schichtdienst funktioniert das mit kindern nur wenn man sich gut organisiert und der zusammenhalt da ist.

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Re: Vollzeit mit Schichtdienst

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 31.01.2010, 20:56 Uhr

Ich kenne eine, die alleinerziehend mit Kind Vollzeit im Schichtdienst arbeitet. Ihre Tochter macht sich seit sie 7 ist morgens allein fertig, ruft dann Mama auf Arbeit an für den letzten Check und geht dann allein in die Schule.

Wenn Mama nachts arbeitet, bringt die Nachbarin sie ins Bett, und ist dann für sie erreichbar - oder sie ruft Mama auf Arbeit an.

Ich muss aber dazu sagen, dass das Mädel schon immer sehr sehr selbständig und absolut zuverlässig war. Bei deinen Kindern wäre mir da auch sehr bange!

Warum will dein Ex, dass du Vollzeit arbeitest? Bekommst du auch Unterhalt von ihm?
Mit dem Unterhalt, der den Kindern zusteht hat doch dein Einkommen nichts zu tun!

LG
S

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Hab`s gelesen

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 31.01.2010, 20:58 Uhr

Hast du keine Chance, ihm sein hohes Einkommen nachzuweisen?
Belege von früher etc.....

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Re: Vollzeit mit Schichtdienst

Antwort von Brittad am 31.01.2010, 20:58 Uhr

Hallo Biggi,

ich habe bis zur Trennung von dem Vater der Kinder 17 Jahre lang in 24,5h-Schichten gearbeitet, habs dann nach der Trennung auch noch weiter versucht, zumal ich da noch ein Aupair hatte, aber es hat nicht geklappt. Mein einfacher Fahrtweg lag bei 80km und ich konnte es mir auf die Dauer nicht leisten, jemanden dafür zu bezahlen, daß ich im Auto sitze. Außerdem brauchten meine Kinder mich in der Zeit mehr denn je und ich hab den Job schweren Herzens aufgegeben.

Britta

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stimmt

Antwort von Einstein-Mama am 31.01.2010, 21:03 Uhr

der kindesunterhalt ist nicht abhängig vom verdienst der frau.
ich denke da ist eh was faul, kindergeld scheint sie auch nicht zu bekommen, zumindest nicht laut ihrer rechnung.
und warum kann man sein gehalt nicht nachweisen?
er ist verpflichtet sein einkommen offen zu legen, übrigens.

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Re: Vollzeit mit Schichtdienst

Antwort von Biggi+Jungs am 31.01.2010, 21:05 Uhr

Ja, das denke ich mir auch, wenn man noch ein gutes Verhältnis hat, kann sich der Ex-Mann in der Abwesenheit der Mutter um die Kinder kümmern, die können bei ihm übernachten oder der kommt nach der Arbeit, wenn die Mutter Spätdienst hat oder ist frühmorgens für die Kinder da....aber so???

Ich kann meinen 11jährigen noch nicht einmal alleine lassen. Durch sein schweres ADHS (er hat mal Ritalin genommen, was sehr gut gewirkt hat, allerdings nur für 1 Jahr, dann hat er Depressionen bekommen, sodass wir sofort mit den Medikamenten aufhören mussten), kann mein Sohn sich noch nicht einmal morgens organisieren.......ich habe schon Abträume wenn er mittags 3 Stunden alleine ist, für Kinder nach dem Grundschulalter gibt es keine Betreuung bei uns.....

Er "kocht" sich Mittagessen und lässt die Herdplatte an, er geht aus der Wohnung um einen Freund zu besuchen und lässt die Tür komplett auf...oder er nimmt keinen Schlüssel mit und kommt nicht mehr rein. Er will einen Freund besuchen aber ihm fällt dann nicht mehr ein WEN er besuchen will.....Man muss sich das bei ihm vorstellen, wie bei einem Demenzkranken....leider....außerdem baut er ständig Unfälle mit Fahrrad, ich habe Angst wenn er alleine eine Straße überquert, dass er vor lauter Unkonzentriertheit und Nervösität nicht richtig schaut.......

Laut seinem Arzt braucht gerade er ein ruhiges Umfeld mit gleichmäßigem Tagesablauf....tja...Arzt schreibt mir auch noch Gutachten, er sagte, das geht gar nicht!!

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Re: Vollzeit mit Schichtdienst

Antwort von Einstein-Mama am 31.01.2010, 21:09 Uhr

eigentlich kannst du ihn ja gar nicht alleine lassen. und nachts erst recht nicht, selbst wenn er "normal" wäre.
es sind kinder!!!

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Re: Vollzeit mit Schichtdienst

Antwort von Biggi+Jungs am 31.01.2010, 21:11 Uhr

An ein Aupair habe ich auch schon gedacht, aber dann bräuchte ich wieder eine größere Wohnung die mehr kostet plus die Kosten für das Au-Pair....

Ehrlich gesagt, ist es für Außenstehende schwer mit meinem großen Sohn klarzukommen....ich muss sagen, dass ich trotz Elterntraining, Familientherapie manchmal am Ende meiner Kräfte bin und mir immer sagen muss, er ist krank, er ist krank, nicht schreien, nicht schreien.

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Re: Vollzeit mit Schichtdienst

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 31.01.2010, 21:17 Uhr

Ich vermute, du hast gute Chancen, dass du NICHT im Schichtdienst arbeiten musst!

Dein Sohn braucht Aufsicht, das kann euer Doc doch sicherlich schriftlich bestätigen.

LG
S

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Re: Vollzeit mit Schichtdienst

Antwort von Einstein-Mama am 31.01.2010, 21:23 Uhr

aber jetzt nochmal die frage, wieso wollen die dich zwingen zu arbeiten, wenn der unterhalt eh nicht von deinem gehalt abhängig ist?
mir wäre das neu, kindesunterhalt errechnet sich vom verdienst des unterhaltsplichtigen. du kannst 10.000 euro netto haben und es würde sich nichts ändern.
geht es wirklich nur um den kindesunterhalt?

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Re: Vollzeit mit Schichtdienst

Antwort von Biggi+Jungs am 31.01.2010, 21:32 Uhr

Nein, es geht um Betreuungsunterhalt für mich!!!!

Da ich wegen des Schichtdienstes und dem Alter meiner Kinder nicht Vollzeit arbeiten kann. Dazu kommt noch das ADHS meines Sohnes!

Das will mein Mann nicht zahlen!!! Der Kindesunterhalt ist ja sowieso viel zu niedrig, da er sich "arm" gerechnet hat....geht alles wenn man Teilhaber einer Firma ist.....da kämpfe ich auch noch drum.

Manchmal wünsche ich mir das alte Gesetz zurück, vom 8. bis 15. Lebensjahr nur Teilzeit zumutbar, dann ginge es mir weitaus besser und auch meine Kinder würde das nicht so belasten. Dann wäre der große Sohn 18 und aus den größten Problemen raus.

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Re: Vollzeit mit Schichtdienst

Antwort von Einstein-Mama am 31.01.2010, 21:35 Uhr

du weißt aber dass du als ae keinen nachtdienst machen mußt?
ich könnte mich bis auf ewig nachtdienst befreien lassen und ich denke da gibt es auch gesetze.
ich persönlich bin eher gegen unterhalt für ehefrau. natürlich nicht, wenn sie einen säugling hat und sitzen gelassen wird.

aber da du ihn ja bereits jetzt schon 3 stunden alleine lässt, würde ich mich mal erkundigen wie das gesetzmäßig aussieht als ae als vollzeitkraft.
wir haben eine ae-mutter die vom schichtdienst befreit ist.

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Re: Frage

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 31.01.2010, 21:50 Uhr

Ich bin mal neugierig:

Was ist das denn für eine spezielle Betreuung für deinen Sohn? Und warum kostet die 500 !!! Euro?

Täte mich wirklich interessieren!

LG
S

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Re: Vollzeit mit Schichtdienst

Antwort von Wind_el am 31.01.2010, 21:51 Uhr

und was bekommst du an betreuungsunterhalt für dich, wenn dein gehalt 1.300 + 2x 345,- kindesunterhalt ist? heißt das eigentlich betreuungsunterhalt bei geschiedenen?

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Re: Frage

Antwort von Einstein-Mama am 31.01.2010, 21:54 Uhr

und wo ist das kindergeld?
manche hier würden von dem einkommen träumen. und wie man hier liest, sind viele betroffene mit adhs-kindern dabei.

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Re: Frage

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 31.01.2010, 21:56 Uhr

Ich würde auch gern wissen, in welchem Job man 1300 Euro Netto verdient.
Dann mach ich schon mal Umschulungspläne *jawollja* ;-))

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Re: Vollzeit mit Schichtdienst

Antwort von Biggi+Jungs am 31.01.2010, 21:57 Uhr

Ja ,es gibt ein Gesetz, dass man bei Kindern unter 12 keinen Nachtdienst arbeiten muss, allerdings wenn ich das auf Biegen und Brechen durchziehen würde, würde ich meinen Job verlieren.

Dieses Problem haben auch Mitarbeiter bei uns die aus gesundheitlichen Gründen Schichtdienstuntauglich werden....die fallen irgendwann komplett raus. Ich habe schon genug um meine jetzige Stelle kämpfen müssen, damit ich 15 Stunden ohne Schichtdienst arbeiten kann.

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Re: Vollzeit mit Schichtdienst

Antwort von Biggi+Jungs am 31.01.2010, 22:13 Uhr

Ich bekomme keinen Betreuungsunterhalt.
Es gibt verschiedene Gründe für "Nachehelichen Unterhalt" wie es so schön heißt.

Aus Altersgründen, d. h. ein Mann kann seine Frau, die auf seinen Wunsch Hausfrau war, nicht mit 50 rauswerfen und dann sagen, so mach Vollzeit, wenn diese Frau ihr ganzes Leben nicht gearbeitet hat....dann kann sie für eine bestimmte Zeit Unterhalt verlangen.
Oder aus gesundheitlichen Gründen...
oder wegen Betreuung der Kinder...aus diesem Grund möchte ich für eine Übergangszeit Unterhalt.

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Re: Vollzeit mit Schichtdienst

Antwort von Wind_el am 31.01.2010, 22:14 Uhr

hab letztens ne dokumentation im tv gesehen zu dem thema (einmal managergattin - immer managergattin) und dabei kam heraus, dass die "exen" eine gewisse übergangszeit hatten, um etwas adäquates zu finden in vollzeit. aber es sind eben immer einzelfallentscheidungen. vielleicht kannst du ja noch etwas auf dem adhs deines sohnes rumreiten und hast glück mit dem richter. kommt auch darauf an, ob du im norden oder süden verklagt wirst. viel glück!

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Re: Frage

Antwort von Biggi+Jungs am 31.01.2010, 22:17 Uhr

Ja, auf diese Antworten habe ich gewartet!

Ja, ich verdiene so viel, ich habe lange studiert, habe einen sehr guten Job in einer Führungsposition bei dem ich Teilzeit bei 15 Stunden netto 1300 Euro verdiene. Deshalb werde ich ihn auch nicht kündigen, damit ich Vollzeit bei Aldi and der Kasse das Gleiche verdiene. Nichts gegen diesen Job, das habe ich sogar schon gemacht!!!
Ich werde meinen Job weiter behalten und so schnell wie möglich wieder Vollzeit arbeiten!!! Ich bin sehr arbeitswillig!!!!

Es geht um meine Kinder!!!!! Die ich in dem Alter nicht alleine lassen kann. Ich will auch meinen Ex nicht ausnehmen, habe ich doch wenige Monate nach der Geburt schon wieder gearbeitet, damit ich meinem Mann ja nicht auf der Tasche liege.

Mein Sohn bekommt spezielle Therapien, die bei ihm anschlagen und nicht von der Kasse bezahlt werden, diese kosten 150 Euro im Monat. Mein Sohn hat einen IQ von ca. 135, den er aber aufgrund des ADHS nicht "ausleben" kann. Damit er die Schule einigermaßen schafft, bekommt er private Nachhilfe von einer speziell ausgebildeten Ex-Lehrerin, die ebenfalls 150 Euro im Monat kostet. Ein Gruppenunterricht in einem Lerninstitut wäre bei ihm für die Katz, ebenso bei einem Oberstufen-Schüler oder einem Studenten, weil diese mit seiner ADHS Problematik nicht klarkommen. Haben wir alles schon ausprobiert.....

Die Hochbegabung meines Sohnes zeigt sich noch stärker in einem künstlerischen Bereich, den ich hier nicht weiter ausführen möchte, die Förderung dort kostet auch einiges....und bietet ihm gleichzeitig einen Ruhpol also ca. 500 Euro im Monat.

In der Gegend von Deutschland in der ich wohne gibt es auch keine Wohnung für 350 Euro warm...leider nicht.

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Re: Frage

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 31.01.2010, 22:31 Uhr

Danke!

Die Rechnung ergibt bei mir dennoch (unter Einberechnung von 2 x Kindergeld) und abzüglich deiner aufgestellten Kosten ca. 850 Euro - weit ÜBER Hartz-4- Niveau.

Sorry, wenn ich das hier so aufliste, aber es gibt hier nicht wenige hier, die mit Hartz-4- Niveau leben müssen (ich nicht, aber mich stört das dennoch!).
Ich finde es etwas vermessen von dir, dir diesen Hut aufsetzen zu wollen. Der passt dir nämlich mit Sicherheit NICHT!

Btw. kann m.E. keiner mit Hartz 4 spezielle Therapien oder Nachhilfe finanzieren...

Ich verstehe aber, dass die Problematik mit deinem Sohn nicht leicht ist.

LG
S

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Re: Frage

Antwort von Wind_el am 31.01.2010, 22:32 Uhr

http://programm.ard.de/programmvorschau/1005619735533/12012010-0310-DasErste/Mutti-muss-arbeiten

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Re: Frage

Antwort von Biggi+Jungs am 31.01.2010, 22:50 Uhr

Das ist richtig, dass eine Frau bei Kindern über 3 arbeiten muss...

ich gehe arbeiten!!!

Mein Ex zahlt auch nur unregelmäßig Kindesunterhalt, d. h. ich habe fest mein Einkommen von 1300 Euro plus 368 Kindergeld, ich rechne im Durchschnitt mit 2000 Euro.
Meine Ausgaben habe ich bereits oben aufgelistet, mir bleiben also ca. 500 Euro. Der Hartz 4 Regelsatz liegt bei 781 Euro für 1 Erwachsenen mit 2 Kindern....
Klar, ich könnte sämtliche Therapien für meinen Sohn streichen...klar...machen viele so....erstmal alles für die Kinder streichen aber selber weiter rauchen.... Ich rauche nicht, weiß aber von "leider" vielen, die es so machen.....und diese Personen kennt bestimmt jeder.

Ich will dass mein Sohn gefördert wird so wie es ihm guttut und dass sich mein Mann daran für eine Übergangszeit beteiligt, bis ich wieder im Schichtdienst und Vollzeit arbeiten kann. Anscheinend ist das schwer zu verstehen....Entschuldigung.

Leider hat sich hier keine Mutter gemeldet, die das mal eben so schafft....ich bin ja guten Willens...

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Re: Frage

Antwort von Biggi+Jungs am 31.01.2010, 22:57 Uhr

Ist doch sehr interessant zu lesen, wie "einfach" man ALG 2 bekommt! Warum bekommt man aus genau diesen Gründen ALG 2, aber keinen Betreuungsunterhalt vom Ex?? Vielleicht sollte ich meine gesamte Lebensplanung überdenken???

http://www.alleinerziehend.net/artikel231.html

ALG II wird auch an Personen gezahlt, die vorübergehend dem Arbeitsmarkt beispielsweise wegen Kindeserziehung nicht zur Verfügung stehen. Die Ablehnung von angebotener Arbeit darf deshalb auch nicht sanktioniert werden, wenn die geordnete Erziehung eines Kindes durch die Aufnahme der Tätigkeit gefährdet ist. Der Verweis auf mögliche Kinderbetreuungsmöglichkeiten durch die BA alleine reicht nicht aus.
Die Anspruchsvoraussetzung auf die ALG II –Leistung werden nicht mehr unmittelbar mit der Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt verknüpft, sondern vorrangig mit der Erwerbsfähigkeit und Bedürftigkeit
Dem Hilfebedürftigen ist zwar nach § 10 Abs. 1, S. 1 SGB II fast jede Arbeit zumutbar, die Ausübung der Arbeit darf aber nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II die Erziehung eines Kindes des Hilfeempfängers oder dessen Partner nicht gefährden.
Art 6 Abs. 2 GG bestimmt, daß die Erziehung von Kindern Recht und Pflicht der Eltern ist. Die BA darf folglich nicht vorschreiben, ob ein Kind in Betreuung, in eine Kita,oder zu einer Tagesmutter zu geben ist. Eine Ablehnung einer solchen vorgegebenen Zwangsbetreuung stellt somit auch keine Arbeitsverweigerung oder Pflichtversäumnis da.
Arbeitspflicht besteht aber in den Zeiten, in denen das Kind betreut (erzogen) wird, d.h. während der Schule, KiGa usw. Wenn es erhebliche erzieherische Schwierigkeiten gibt gibt und die Ausübung die Erziehung gefährdet, ist Arbeit ebenfalls unzumutbar. Hier ist die Bestätigung einer Erziehungsberatungsstelle, eines Psychologen oder eines Sozialarbeiter erforderlich.

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Re: Frage

Antwort von Möhrchen am 31.01.2010, 23:06 Uhr

Hallo,

doch, wir haben einen Schicht-VZ-Beispiel hier. Spiky73 arbeitet in Schicht - in VZ und hat 2 Kinder - allerdings noch jünger als Deine und schon sehr lange VZ/Schicht. Die Betreuung lief lange Zeit über Au-Pairs - mal sehr gut, mal gar nicht gut und mittlerweile ist sie näher zu ihren Eltern gezogen, damit die Betreuung kontinuierlicher ist. Ob in eurem Fall ein Au Pair eine Alternative wäre, wäre vielleicht die Frage.

Wie und ob Dein Sohn einen erhöhten Betreuungsbedarf durch Dich hat, wirst Du nachweisen müssen und der Rest ist eine Einzelfallentscheidung. In Deinem beschriebenen Fall hast Du denke ich gute Chancen auf eine für Dich positive Entscheidung.

Und zwischen einem Top-Job und der Kasse bei Aldi liegen auch noch andere Stufen, aber das wird der Richter beurteilen.

lg heike

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Re: Frage

Antwort von Biggi+Jungs am 31.01.2010, 23:18 Uhr

Mein Sohn hat definitiv einen erhöhten Betreuungsbedarf, der bereits durch seinen behandelden Arzt für Kinderpsychiatrie nachgewiesen wurde und jetzt durch ein Gutachten "offiziell" gemacht wird.

Meine Anwältin meinte, man kann mich nicht zur Kündigung zwingen um woanders Vollzeit zu arbeiten und damit vielleicht das Gleiche zu verdienen. Mein jetziger Job ist zu speziell, als das ich mit den Kenntnissen irgendwo anders arbeiten könnte. (Ich möchte hier nichts Näheres darüber schreiben, da es nur wenige Firmen in Deutschland gibt, bei denen ich arbeiten könnte und ich möchte hier nicht "erkannt" werden).

Ich bin fast 50, könnte also nur als "ungelernte" Kraft irgendwo anfangen...Bürotätigkeit, eben bei Aldi an der Kasse usw.usw.
Ich war sogar schon vor Monaten bei der Arbeitsvermittlung, dort hat man mich quasi ausgelacht und meinte, wie sollen wir sie denn vermitteln. Man hätte mir eine "einfache Bürotätigkeit" für 1600 Euro brutto anbieten können......Vollzeit!! ....netto weniger als das Gehalt, was ich habe.

Da ich nie den Kindesunterhalt bekommen werde, der dem Einkommen meines Ex von 8000 Euro entspricht (wegen seinem "Arm-Rechnen") klagt meine Anwältin eben jetzt auf Betreuungsunterhalt. Und um den nicht zu bezahlen, meint mein Ex könne ich mein Einkommen durch eine Vollzeittätigkeit im Schichtdienst erhöhen...

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Re: Frage

Antwort von Sabri am 01.02.2010, 0:35 Uhr

Hallo!
Ich bin Alleinverdienerin mit zwei Kindern (3 und 7), allerdings nicht im Schichtdienst.
Gruß, Sabri

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Re: Frage

Antwort von +emfut+ am 01.02.2010, 0:39 Uhr

Auch wenn ich diesen Satz:

"Klar, ich könnte sämtliche Therapien für meinen Sohn streichen...klar...machen viele so....erstmal alles für die Kinder streichen aber selber weiter rauchen.... Ich rauche nicht, weiß aber von "leider" vielen, die es so machen.....und diese Personen kennt bestimmt jeder."

absolut überflüssig und dämlich finde, ein Tip von mir:

Ich habe für meine Tochter (ADS) eine Behinderung nach Paragraph 34 (? oder 35? - auf jeden Fall eine soziale Behinderung) bescheinigen lassen. Das hilft mir zwar mangels gutverdienendem Ex-Mann genau gar nichts, aber Du hast ja einen und ich weiß von meiner Freundin (die einen schwer geistig und körperlich behinderten Sohn und den dazu passenden gutverdienenden Ex-Mann hat), daß man mit einem behinderten Kind auch nach neuester Regelung quasi ausgesorgt hat.

Gruß,
Elisabeth.
(die sich die Spezialbeschulung für die Tochter noch fast 2 Jahre von H4 abgeknapst hat, aber ab diesen Sommer word es nicht mehr gehen und sie wird - wie Tausende von anderen bedauernswerten Kindern in der Situation - mit den vom Staat bereitgestellten Hilfen auskommen müssen - obwohl ich nicht rauche)

Ach, noch was: Der Vater kann dazu verdonnert werden, sich anteilig an den Betreuungskosten zu beteiligen. Gab hier vor nicht allzu langer Zeit mal einen Thread zu. Vielleicht eine unwackligere Alternative, statt nachehelichen Unterhalt.

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Re: Frage

Antwort von TanjaYP am 01.02.2010, 6:20 Uhr

Ich arbeite VZ mit Tagdiensten, Spätdiensten und Bereitschaftsdiensten.
Hab 2 kranke Kinder (ADHS und wahrscheinlich ADHS plus zig anderes).
ABER, hier übernimmt der Papa mit die Betreuung wenn ich arbeiten bin.

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Re: Frage

Antwort von Einstein-Mama am 01.02.2010, 7:55 Uhr

naja, zwingen im den sinn ist ja nicht. du müßtest halt weiterhin so leben wie jetzt, eingeschränkt. wie 90% der ae-mütter hier eben auch.
das ist das los einer scheidung, es gibt keinen gewinner.

mein sohn ist übrigens auch gerade im kreativen bereich hoch begabt, eine allgemein hochbegabung liegt nicht vor (teilbegabung). ich weiß dass das leben nicht leicht ist mit so einem kind, eine speziaöbetreuung braucht er aber nicht (womit ich dir die deines sohnes nicht absprechen will, ich kenne ihn ja nicht).
was mich wundert, wenn er attestiert wurde und die spezialbetreuung notwendig ist aus med. sicht, warum bekommst du keine hilfe von der kasse?
an deiner geschichte sind zu viele rätsel offen. und warum sollten sie dir kündigen, wenn du seit jahren dort beschäftig bist?

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Re: Frage

Antwort von Einstein-Mama am 01.02.2010, 8:24 Uhr

wenne er nur unregelmäßig bezahlt. würde ich mal bei diesem problem ansetzen, sprich das ja einschalten.
dann sieht deine rechnung nämlich anders aus.
1300+690+368 er gibt für mich nichtrechenkönner eine summe von über 2358 euro netto.
ich weiß ehrlich nicht wo dein problem liegt.
du könntest statt auf 100% auch auf 75% oder anders aufstocken.
15 stunden sind ja nicht mal 50%.

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Re: Frage

Antwort von vallie am 01.02.2010, 9:00 Uhr

sie schrieb aber doch, wenn sie aufstocken würde, dann müßte sie schichteln.

ich würde zusehen, daß man den mann zur mitzahlung bei den therapien verdonnert.
was hackt ihr jetzt darauf rum, daß sie mit 48 1300€ netto bei 15h verdient?

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Re: Frage

Antwort von Möhrchen am 01.02.2010, 9:11 Uhr

Ich frage mich auch, warum die Anwältin nicht diesen Weg einschlägt. Die Therapien sind ja anscheinend nicht zwingend nötig. Sein Kind zu fördern ist ja nicht erzwingbar...und medizinisch indiziert sind die ja nicht - das eine ist ja "reiner" Ausgleich für das Kind...sonst müßte er sicher auf eine andere Schule gehen etc., was dem Vater vielleicht lieber wäre.

Plus: Vermutlich liegt der zu erwartende Nacheheliche Unterhalt über den möglichen anteiligen Kosten der Therapie und sie macht sich nicht angreifbar, ob die Therapien denn wirklich sein müssen oder wie bei der Zahnspange eher kosmetisch ist usw.

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Re: Frage

Antwort von Einstein-Mama am 01.02.2010, 9:11 Uhr

darauf hackt doch keiner, ich hacke nur, weil sie 350 euros einfach mal nicht erwähnt und sie müßte VOLLZEIT schichteln, bei einer aufstockung wohl nicht, oder?
sie sollte aber evtl. zulagen nicht ausser acht lassen und evtl. die möglichkeit suchen trotzdem ab und an zu schichteln, dann wird das auch nochmal mehr
und ich kann mir nicht vorstellen dass sie ihren job verliert, wenn sie ihr recht auf nachtdienstbefreiung fordert.

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zahnspange kosmetisch?

Antwort von Einstein-Mama am 01.02.2010, 9:13 Uhr

also bei meinem sohn ist die nicht aus kosmetischen gründen nötig, sondern weil er durch die fehlstellung seinen gaumen aubeissen würde und ein schiefes gesicht bekommt.
dennoch zahle ich das vom unterhalt.
der übrigens nicht bei 345 euro liegt. man bekommt die kohle aber ja wieder.

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Re: zahnspange kosmetisch?

Antwort von vallie am 01.02.2010, 9:16 Uhr

valérie´s zahnspange war am schluß "kosmetisch".
ich habe fast 3000€ bezahlt, bekomme es nicht wieder.
auf eine anfrage seinerzeit beim kv wollte er kind gegen kohle.

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@EM

Antwort von Möhrchen am 01.02.2010, 9:16 Uhr

Es gibt doch auch kosmetische Zahnspangen...frag die Vallie *gg*

Ich meine damit doch nur, daß die Therapien nicht vom Arzt als zwingend nötig erachtet werde...werden z.b. Delphintherapien auch nicht und helfen können sie trotzdem...

Fühl Dich doch nicht gleich angegriffen.

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Re: Frage

Antwort von vallie am 01.02.2010, 9:20 Uhr

mir war so, als würde gehackt, hab aber keine lust zu suchen. war eh soviel zu lesen.
ist auch ne menge, 1300€ bei 15h, aber sei es ihr gegönnt. trotzdem reicht es nicht, wenn ein kind so teuer ist.

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Re: @EM

Antwort von Einstein-Mama am 01.02.2010, 9:22 Uhr

mach ich ja nicht. ich bin selbst der meinung wenn der gatte so viel schotter hat, kann er auch was abgeben, im sinne des kindes.
ist ja auch löblich wenn muttern dass dann noch sinnvoll einsetzt.
aber es ist eben keine bedingung.
und was mich etwas aufregt, bisher ging es ja auch und andere mütter würden auch gerne fördern, fördern, fördern.
ich würde paul auch liebend gerne in die malschule schicken, weil es balsam für ihn wäre.
da aber berkel wie auch ich nun anders rechnen müssen, muß man prioritäten setzen und das kind bekommt neue kohlestifte und blöcke.

das mit der spange macht mir jetzt angst. laut za dauert die behandlung 3-5 jahre und laut behandlungsplan kostet der spaß um die 4000 euro wovon ich 600 selbst bezahlen muß. bis zum abschluss der behandlung.
der bekommt aber das komplettprogramm mit pferdetrense etc.
(die arme sau)

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Re: @EM

Antwort von vallie am 01.02.2010, 9:33 Uhr

wenn du eine medizinische indikation hast, brauchst du dir wenig sorgen machen.
bei val war sie ursprünglich auch medizinisch und ich hatte ca. 700€ eigenanteil.
zur fixierung des optimalen ergebnisses, waren aber brackets nötig, die die kasse nicht gezahlt hat. wenn ich es gelassen hätte, sagte der kfo, hätte ich in ein paar jahren wieder von vorne anfangen können, da sich wieder alles verschoben hätte.
das ist immer individuell.

wenn ein vater 8000€ netto verdient, wär ich auch sauer, daß mir 400€ zum leben bleiben.

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nachtrag

Antwort von vallie am 01.02.2010, 9:41 Uhr

ich meinte, wenn er soviel geld verdient und ich die ganzen kosten für eine therapie selbst tragen müßte....

( sonderfall bei mir, ich verkaufe mein kind nicht. nach der ansage von ihrem vater 2007, würde ich wochenlang nur nudeln essen9.

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Re: nachtrag

Antwort von Einstein-Mama am 01.02.2010, 9:49 Uhr

natürlich ist die tatsache dass der ex im geld schwimmt und nichts abgibt sehr böse, noch böser, dass er kein interesse zeigt.

aber ich wage zu bezweifeln dass sie den unterhalt bekommt, da er sich ja arm gerechnet hat (was wir nun einfach mal glauben müssen, wir kennen ihn ja nicht)

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Re: nachtrag

Antwort von vallie am 01.02.2010, 10:09 Uhr

ja, deswegen entweder auf der therapiebeteiligungsschiene reiten oder einen minijob annehmen....
das würde sicher noch gehen.

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