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Geschrieben von sonja-7 am 25.11.2009, 10:54 Uhr

Teilzeit auf Vollzeit - Resturlaub berechnen

Hallo,
hab meine Frage auch schon im Forum "Baby und Job" gestellt und viele Antworten bekommen. Aber jeder sagt was anderes, deshalb frag ich nun mal noch bei euch, in der Hoffnung, dass hier jemand in einer Personalabteilung arbeitet.

Ich bin Beamtin und arbeite derzeit Teilzeit (50%), also 20,5 Std./Woche verteilt auf 4 Arbeitstage. Mein derzeitiger Urlaubsanspruch wurde so berechnet: 6 Wochen Urlaub pro Jahr verteilt auf 4 Arbeitstage = 24 Tage pro Jahr

Ich habe derzeit noch 23 Tage Resturlaub für dieses Jahr, umgerechnet also genau 5,75 Wochen Urlaub.

Nun ist es so, dass ich im Januar 2010 die Behörde wechsle und dann auf 90 % aufstocke, also dann ca. 37 Std./Woche an 5 Arbeitstagen.

Nun hat mir die zuständige Beamtin mitgeteilt, dass mein derzeitiger Jahres-Resturlaub umgerechnet werden müsste und ich somit nur 12 Resturlaubstage (23:2= 11,5 Tage - aufgerundet 12) an die neue Behörde übertragen könne.

Bin mir nun ziemlich sicher, dass deren Rechenweg so nicht stimmt, aber wie genau errechnet sich mein Resturlaub?

Bitte helft mir!!!

Viele Grüsse
Sonja

 
7 Antworten:

Re: Teilzeit auf Vollzeit - Resturlaub berechnen

Antwort von Möhrchen am 25.11.2009, 11:03 Uhr

Hm - also die Urlaubstage blieben meiner Meinung nach gleich...denn Du arbeitest halt nicht so viele Stunden am Tag...und die Urlaubstage richten sich doch nicht nach der Stunden-Arbeitszeit?! Meiner Meinung nach würden das 23 Tage bleiben...

lg heike

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6 wochen urlaub bleiben 6 wochen urlaub

Antwort von salsa am 25.11.2009, 11:04 Uhr

wenn du anspruch auf 6 wochen urlaub hast, bekommst du sie, egal ob du 2, 4 oder 5 tage die woche arbeitest.

wenn du 2 tage die woche arbeitest, bekommst du 12 tage urlaub/jahr
wenn du 4 tage die woche arbeitest, bekommst du 24 tage urlaub/jahr
wenn du 5 tage die woche arbeitest, bekommst du 30 tage urlaub/jahr

viele gruesse
salsa

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Re: Teilzeit auf Vollzeit - Resturlaub berechnen

Antwort von Curly-Cat am 25.11.2009, 12:43 Uhr

Umgekehrt wäre es der Fall, also würdest Du weniger arbeiten, würde auch der Urlaub entsprechend umgelegt, aber wenn Du mehr arbeitest, bleiben diese 23 Tage Resturlaub auch 23 Tage Resturlaub.

Die zuständige Beamtin arbeitet sehr behördenorientiert!

Verfällt dieser Urlaub eigentlich irgendwann? 23 Tage erscheinen mir sehr viel.
In meiner Behörde muß der Resturlaub bis zum 30.03. angetreten sein, außer es gibt betriebliche Gründe oder ich lege einen Urlaubsplan vor, der belegt, wie der Urlaub im neuen Jahr genommen wird.

Gruß von Cat

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Re: Teilzeit auf Vollzeit - Resturlaub berechnen

Antwort von sonja-7 am 25.11.2009, 12:46 Uhr

Hi,
bei uns ist es so, dass der Urlaub bis 30.9. des Folgejahres genommen sein muss.

Gruss
Sonja

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Re: Teilzeit auf Vollzeit - Resturlaub berechnen

Antwort von Curly-Cat am 25.11.2009, 12:48 Uhr

Ah ok, hat denn der Rest meiner und die anderen Antworten Deine Frage beantwortet?

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Re: Teilzeit auf Vollzeit - Resturlaub berechnen

Antwort von sonja-7 am 25.11.2009, 15:41 Uhr

Hi,
leider noch nicht wirklich!!!!!!

Was ich wirklich bräuchte wäre eine genaue Formel zur Berechnung meines Resturlaubsanspruchs, sonst kann ich leider niemanden überzeugen.

z.B. 23 Tage derzeitiger Rest bei 4 Tagen wären 5,75 Wochen Urlaub

5,75 bei später 5 Arbeitstagen wären dann 28,75 Tage Urlaub, aufgerundet auf 29 Tage Resturlaub

Sowas in dieser Richtung....

LG
Sonja

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Re: Teilzeit auf Vollzeit - Resturlaub berechnen

Antwort von Leena am 25.11.2009, 17:35 Uhr

...bin auch Beamte, arbeite zwar nicht in der Personalabteilung, habe aber aus meiner Zeit als Gleichstellungsbeauftragte eine gewisse Idee, wie das bei uns laufen würde.

Du arbeitest derzeit Teilzeit (50%), 20,5 Std./Woche verteilt auf 4 Arbeitstage. Resturlaub hast Du jetzt noch 23 Tage.

Du hast also eine tägliche Arbeitszeit von 5,125 Std., wenn ich richtig rechne, bei 23 Tagen Resturlaub wäre das ein Urlaubsanspruch von 117,875 Stunden.

Wenn Du dann auf 90% aufstockst und dann ca. 37 Std./Woche an 5 Arbeitstagen arbeiten wirst, sind das 5 Tage zu je 7,4 Stunden.

Der Resturlaub von 117,875 Stunden würde bei uns dann auf Tage zu je 7,4 Stunden umgerechnet werden, das wären dann 15,929... Tage Resturlaub.

Bei uns würden dann 15 Tage Resturlaub übertragen, und die verbleibenden Stunden (6,875 Std.) würden bei uns als Überstunden gutgeschrieben.

Das wäre zumindest mein Tipp, wie es bei uns laufen würde... :-)

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