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Geschrieben von floechenjenny am 25.11.2009, 9:12 Uhr

Besuchsrecht

Hallo,
meine Schwester wurde von ihrem Freund versrscht und betrogen. Sie haben eine gemeinsame Tochter (11 Monate) und schon wärend der Schwangerschaft hat er sich nie wirklich um sie gekümmert. Partymachen war wichtiger für ihn. Vor ein paar tagen hat er mit ihr Schluß gemacht und angedeutet ihr die Kleine wegzunehmen. Sie hat allerdings das alleinige Sorgerecht.
Während der ganzen Zeit hat er sich nicht die M;ühe gemacht, eine vernünftige Basis zu schaffen. Er hat sich geweigert, die Kleine zu wickeln.
Als sie uns besuchten (sie haben in ner FeWo gewohnt), hat er meine Schwester einfach allein gelassen und ist ohne ein Wort zu sagen einfach abgehauen. Morgends stand er dann bei mir vor der Tür und meinte, dass er dieses dämliche Gescgrei der Kleinen nicht mehr aushält... Und wollte dann noch Alkohol von mir (welchen ich ihm natürlich nicht gegeben habe).
Seid dem Tod seines Vaters (vor 1,5 jahren) leidet er wohl unter Depressionen (gibt er aber nicht zu) und angeblich soll er sich auch vor 2-3 Wochen sein Gewehr in den Mund gesteckt haben.
ER hat meine Schwester nie finanziell unterstütz (obwohl er es konnte).
Jetzt auf einmal will er die Kleine! ist doch irgendwie komisch... Sie wohnen in der selben Stadt und trotzdem sitz er lieber bei sich im Garten, anstatt sich seine Tochter zuschnappen und mit ihr auf den Spielplatz zu gehen. Sie will aber nicht, dass er die Kleine alleine sieht! Er wohnt zu Hause und seine Mutter ist Alkoholikerin.
Meine Schwester war schon beim Anwalt um sich zu informieren, die sagte, sie solle sich erstmal ans Jugendamt wenden.
Die haben sihr aber nicht zugehört und meinten, sie sein selbst Schuld, warum habe sie nicht von Anfang an das gemeinsame Sorgerecht gewollt...
Er hat jetzt verkangt, dass die Kleine am 12.12. zu ihm kommt, doch wir haben jetzt bedenken, dass er sie garnicht mehr wieder zurück bringt.
Wo kann man denn noch Hilfe bekommen? Hat wer von euch was ähnliches mitmachen müssen und kann mir berichten?
Danke
Jenny

 
8 Antworten:

Re: Besuchsrecht

Antwort von Möhrchen am 25.11.2009, 9:23 Uhr

Guten Morgen,

wie alt sind die beiden denn?

Aso Erfahrungen damit habe ich keine. Aber: er hat ein Umgangsrecht - aber unter den Umständen würde ich ihm sicher auch das Kind nicht mitgeben. Soll er doch verlangen was er will...durchsetzen kann er es nicht. Ich würde ihm anbieten, das Kind zuhause zu besuchen...wenn sie Angst hat, ggf. beim Jungendamt den sog. "Betreuten Umgang" beantragen...

Sie sollte sich an eine Familienberatung wenden...Caritas z.B. Dort wird man ihr zuhören!

lg heike

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Re: Besuchsrecht

Antwort von floechenjenny am 25.11.2009, 9:29 Uhr

Beim Jugendamt haben sie ihr angeboten, ihn mit der Kleinen zusammen in ein Spielzimmer zu lassen. Aber nur 2-3 mal, danach kann er sie alleine haben.
Zuhause geht nicht, denn meine Mutter will ihn nicht mehr sehen (meine Schwester wohnt auch noch zu Hause). Es ist alles ganz schön kjompliziert und er hat sich Dinger geleistet, die einfach nicht gehen! Und dafür gibt es auch keine Endschuldigungen.
Das Umgangsrecht will sie ihm auch nicht endziehen, aber halt nur unter Aufsicht durch sie oder jemandem vom Jugendamt. Nur da versteht er nicht!
Aber das mit der Caritas ist ne Idee. Ich werde ihr das heute Nachmittag mal sagen.
Achja, die beiden sind 19 und 23.

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Re: Besuchsrecht

Antwort von Patti1977 am 25.11.2009, 9:34 Uhr

Hallo,

er hat ein Umgangsrecht aber unter den Umständen würde ich es erstmal verweigern und dann soll er es übers Jugendamt probieren. Da würde ich die Situation schildern und betreuten Umgang fordern. Vorher aber mit sozialem Dienst des JA absprechen. Nochmal hingehen, auch wenn es schwer fällt.

Behalten darf er sie nicht und auch nicht einfach holen, wenn sie das alleinige Sorgerecht hat. Sollte er sie behalten wollen nach einem vereinbarten Umgang kann sie mit Polizei sofort das Kind holen lassen.

Die Ausssage mit dem gemeinsamen Sorgerecht ist doch nicht richtig. Das gibt nur noch mehr Verwirrung.

Er hat jetzt verkangt, dass die Kleine am 12.12. zu ihm kommt. Was meinst du mit verkangt?

Lg

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"verlangt" war sicher gemeint owt

Antwort von Möhrchen am 25.11.2009, 9:47 Uhr

...

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Re: "verlangt" war sicher gemeint owt

Antwort von floechenjenny am 25.11.2009, 9:52 Uhr

Oh Sorry, da war wohl der Fehlerteufel im Spiel! Ich meinte VERLANGT!

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Re: "verlangt" war sicher gemeint owt

Antwort von Patti1977 am 25.11.2009, 10:45 Uhr

Hätte ja auch verklagt heißen können. Deswegen frage ich.

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Re: "verlangt" war sicher gemeint owt

Antwort von floechenjenny am 25.11.2009, 11:18 Uhr

Ne ne, wäre ja auch noch schöner... Denn ich glaube die Klage würde er verlieren. Doch sicher bin ich mir da nicht.
Danke schonmal für die Tips
Jenny

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Re: "verlangt" war sicher gemeint owt

Antwort von Vicky27 am 25.11.2009, 20:46 Uhr

Hallo...
Bin in einer ähnlichen Situation und kann daher deine Freundin sehr gut verstehen.
Also, ich habe auch das alleinige Sorgerecht. Er hat zwar Umgangsrecht, aber momentan sieht er die Kleine nicht (warum ist eine lange Geschichte)
Habe jetzt schon zum 2. Mal beim Jugendamt vorgesprochen. Das erste Mal waren die auch absolut nicht gewillt, mir richtig zuzuhören oder mir das mit dem "betreuten Umgang" anzubieten.
Beim JA muss man echt hartnäckig sein, sonst erreicht man nichts.
Wenn er ein Umgangsrecht haben will, soll er vor Gericht gehen. Dort wird es dann genau bestimmt und es kann auch ein betreuter Umgang angeordnet werden.

LG Vicky

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