Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von berita am 15.12.2003, 22:59 Uhr

RE: @ Questgirly!

Hmm, ich kenne einen Fall, wo direkt der Arbeitgeber angewiesen wurde, dem Schuldner nichts zu zahlen, sondern an den Glaeubiger zu ueberweisen. Da wars allerdings das Finanzamt, keine Kindsmutter.. ich denke, du musst dich hier an deinen Anwalt wenden.

Vorschuss vom JA ist ja nunmal weniger und zeitlich begrenzt, zudem warum soll man den KV "schonen" und die allgemeinen Kassen belasten, wenn eine Aussicht besteht, dass er wirklich zahlen KANN, wuerde ich auch den Gerichtsweg nicht scheuen.

LG
Berit

 
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