Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von berita am 15.12.2003, 18:12 Uhr

RE: @ Questgirly!

Hmm, vielleicht meint sie, wenn man den KV auf Unterhalt verklagt und einen vollstreckbaren Titel hat, dann koennte man wohl das Konto pfaenden, oder? Irgendwie bezweifle ich aber, dass es bei jemandem was zu holen gibt, der nichtmal ein Konto hat.

Falls es nur ums Konto geht: wenn er noch in der Ausbildung ist, gibt es recht viele Banken, die ein kostenloses Girokonto anbieten. Wenn nicht, ist das z.B. bei der Spardabank moeglich.

LG
Berit

 
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