Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von sarahmg am 15.12.2003, 12:41 Uhr

Wie läuft das?

Hallo zusammen!

Ich hab ein Problem. Also wie das mit dem Unterhalt und so aussieht wieß ich mitler Weile. Und wie das läuft wenn er nicht zahlen kann. Aber wie läuft das wenn der Erzeuger kein eigenes Konto hat??? Er ist zwar 21 aber hat kein eigenes Konto (läuft alles über die Eltern). Wird das Geld dann von deren Konto abgezogen?

Danke.
Sarah

 
8 Antworten:

Re: Herr, schmeiss Hirn vom Himmel....

Antwort von Questgirly1 am 15.12.2003, 16:06 Uhr

Sorry Sarah,

aber ich konnt grad nicht anders. Wenn der Erzeuger kein Konto hat, dann kann er es sich - manchmal sogar gebührenfrei - bei den gängigen Geldinstituten einrichten. Da ja auch er von irgendwo her Geld zum Leben bekommt - Eltern, Arbeitsamt, Sozialamt, Arbeitgeber, Bafög, etc. - wird das Geld doch irgendwohin überwiesen. Oder bekommt er Taschengeld???? Er kann den Unterhalt zur Not ja auch bar auf dein Konto einzahlen - wenn ihm die Gebühren nicht zu hoch sind. Also wo da dein Problem ist, kann ich echt nicht sehen.

LG

Pia

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RE: @ Questgirly!

Antwort von Nina3 am 15.12.2003, 16:26 Uhr

Huhu!

Ich glaub, sie dacht es wird von dem Konto abgebucht und direkt zu ihr überwiesen??!! (Von wem?) Na ja - schön wärs - dann währe der Unterhalt der Zwerge bei 90% aller hier anwesenden wenigstens sicher!

@Sarah: Entweder er zahlt freiwillig oder du meist beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen.


LG Nina

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Re: RE: @ Questgirly!

Antwort von berita am 15.12.2003, 18:12 Uhr

Hmm, vielleicht meint sie, wenn man den KV auf Unterhalt verklagt und einen vollstreckbaren Titel hat, dann koennte man wohl das Konto pfaenden, oder? Irgendwie bezweifle ich aber, dass es bei jemandem was zu holen gibt, der nichtmal ein Konto hat.

Falls es nur ums Konto geht: wenn er noch in der Ausbildung ist, gibt es recht viele Banken, die ein kostenloses Girokonto anbieten. Wenn nicht, ist das z.B. bei der Spardabank moeglich.

LG
Berit

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Re: RE: @ Questgirly!

Antwort von sarahmg am 15.12.2003, 20:52 Uhr

So blond ich nun auch wieder nicht!
Aber mein Problem ist es halt. DAs ich mich mit Ihm darum kappeln muss. Weil er es eher im Klo runter spülen würde als für sein Kind zahlen. Er bekommt absolut nichts nur Lohn und den verwalten seine Eltern.

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Männer!

Antwort von Bernard´s Mama am 15.12.2003, 22:03 Uhr

hallo,
dann geh lieber zum Jugendamt und beantrage Unterhaltsvorschuss. Dann hast du wenigstens erstmal etwas (ca100€). Diese Summe muß er irgendwann dem JA zurückzahlen. Mein Mann arbeitet, HAT ein eigenes Konto und spült auch das Geld lieber zum Klo runter. Da hilft nur warten auf Einsicht, ab und an mal aufs Jugendamt rennen und sagen, daß der Herr Arbeit hat. Und wenns klappt kommt vielleicht mal fürn Monat mehr Geld. Unter Umständen müßte er sogar Unterhalt an dich zahlen.
LG Karen

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Re: RE: @ Questgirly!

Antwort von berita am 15.12.2003, 22:59 Uhr

Hmm, ich kenne einen Fall, wo direkt der Arbeitgeber angewiesen wurde, dem Schuldner nichts zu zahlen, sondern an den Glaeubiger zu ueberweisen. Da wars allerdings das Finanzamt, keine Kindsmutter.. ich denke, du musst dich hier an deinen Anwalt wenden.

Vorschuss vom JA ist ja nunmal weniger und zeitlich begrenzt, zudem warum soll man den KV "schonen" und die allgemeinen Kassen belasten, wenn eine Aussicht besteht, dass er wirklich zahlen KANN, wuerde ich auch den Gerichtsweg nicht scheuen.

LG
Berit

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Re: RE: @ Questgirly!

Antwort von fusel am 16.12.2003, 12:10 Uhr

Hi,

na, wenn er zickt, würde ich auch sagen: Unterhaltsvorschuß! Du beantragst das einschließlich einer Beistandschaft beim JA und die kümmern sich drum. Du bekommst dann erstmal monatlich 122,- € und die fordern dann von ihm Lohnabrechnungen, Steuerbescheide etc. und pfänden notfalls. Das ganze kann auch ans Amtsgericht gehen, wenn er weiterbockt, dann wird ein Titel erwirkt und er müßte noch zuätzliche Gerichtskosten tragen. Das Ganze ist kein Geschenk, weil das JA versucht es bei ihm wiederzubekommen und das ist auch richtig so, wie ich finde.
Bei unserem KV wurde z.B. das ALG für 1-2 Monate gesperrt - tat auch weh.
Kannst ihn ja mal fragen ob es ihm so lieber ist, das JA läßt sich da nicht so beschwafeln wie unsereins (o:

LG

fusel

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Re: RE: @ Questgirly!

Antwort von lucile am 18.12.2003, 22:21 Uhr

Das Stichwort heisst Lohnpfändung.
Dazu brauchts einen vollstreckbaren Titel.

Also ab zum Jugendamt und dort die Beistandschaft fürs Kind beantragen.
Die regeln dann die Sache mit dem Titel und sorgen dafür, dass zumindest der Vorschuss und wenn Du Glück hast, sogar etwas mehr dabei raus schaut.

Grüsse
Heike

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