Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 03.12.2003, 14:05 Uhr

Frage zu Umgangsregelung

Hi matzi,
das sollte man/frau miteinander besprechen und das beste daraus machen :o)

Die Gerichte sollen dazu tendieren, dass die grossen Feiertage aufgeteilt werden.

Aber immer den blick auf irgendwelche gerichtsüblichen Regelungen zu werfen, lässt einen nicht weiterkommen.
Besser man sieht seine eigene Situation und macht aus den eigenen Dingen ein optimales Umfeld für das Kind.

Wir hatten letztes Jahr zu Weihnchten folgende Regelung:
Da war mein Sohn (damals 2) bisher nur für eine Nacht bei mir, darum habe ich ihn am 2. Feiertag morgens geholt und dann abends am Tag nach weihnchten zurückgebracht.
Da er Heiligabend bei der Mutter war, hatte ich ihn dann von Silverster bis Neujahr.

In diesem Jahr haben wir folgende Regelung:
Die Mutter muss wieder zwischen den feiertagen arbeiten, die KiTa hat da nur Notbesetzung, was letztes Jahr nicht so toll war, darum hole ich ihn diesesmal wieder am 2. Feiertag morgens (zwischen 9-10Uhr) und bringe ihn dann an Neujahr zu 19Uhr zurück (Mutter arbeitet an Neujahr).

Bislang war er (3Jahre) max. 4 Nächte bei mir, das wäre dann zum erstenmal für 6 Nächte.

Ostern haben wir dieses Jahr so geregelt:
Ich hatte die Idee, dass das Osterfeuer für Vater&Sohn genau das richtige ist (zusammen mit meinen beiden Neffen) und ich habe ihn dann von Donnerstagabend vor Karfreitag bis Ostersonntagmittag gehabt.

Das sollen nur mal so Anhaltspunkte sein, wie man sowas regeln kann.
Letztendlich sollen ja auch beide Seiten ihre Vorteile haben, bzw keine Seite benachteiligt werden.

Man kann mehr vereinbaren, wenn es sinn macht.
Aber man sollte sich zusammen setzen und das am Besten mit guten Vorschlägen ;o)

gruss

 
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