Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 03.12.2003, 13:27 Uhr

Umgangsregelungen:

Gesetzlich gibt es keine Vorgeschriebene Umgangsregelung.

Der Umgang soll entsprechend der individuellen Umständer geregelt werden.

Fest steht folgendes:

-der getrenntlebende Elternteil hat Umgnagsrecht mi seinem Kind

-das Kind hat ein eigenständiges Umgangsrecht mit dem getrenntlebenden Elternteil (woraus sich für diesen eine Umgangspflicht ergibt).

Diese Rechte unterliegen natürlich nicht dem Gutdünken des betreuenden Elternteiles.

Wenn der betreuende ET (meistens ja die Mütter) zuviel nachteilig auf den Umgang einwirkt, kann es zum Prozess kommen und die Einflussmöglichkeiten werden nach einem Urteilsspruch für alle Seiten nur geringer.

Besser ist es, wenn sich die Eltern gemeinsam einigen und einen weg ver Vernunft gehen wobei das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen sollte.

Mit der Aussage, der Kontakt zum Vater schade dem Kind, kommt man ohne nachhaltige Beweise (Drogenkonsum, Alkoholismus etc) nicht sehr weit.

Kommen Vater und Kind gut miteinander zurecht, kann der Umgang eigenständig, also ohne Mutter stattfinden.
Ein kind das nicht mehr gestillt wird, muss auch seine Mutter nicht mehr ständig um sich haben.

Wie soll das eigentlich werden, wenn das Kind zB in den Kindergarten soll?
Kann es also bei fremden Personen in Obhut gehen, zum vater aber nicht?

cu

 
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