Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von nightingale am 03.12.2003, 14:04 Uhr

Frage zu Umgangsregelung

hi,

wie rainer schon schrub: es gibt keine gesetzlichen regelungen über die aufenthaltslänge bei den einzelnen elternteilen.

"üblicherweise" werden vor gerichten die feiertage aufgeteilt, so dass z. b. 1. weihnachtsfeiertag und ostermontag dem nicht überwiegend betreuenden elter zugestanden werden.

ich kann gut verstehen, dass du weihnachten und sylvester mit kind verbringen will, ebenso gut wirst du aber auch verstehen können, dass es deinem zugehörigen vater evtl. ebenso geht. wär nicht jährliches abwechseln der feiertage eine idee? z. b. dies jahr bis 1 feiertag bei dir und dann bis neujahr bei vater und nextes jahr umgekehrt.

so isses jetzt bei mir, kind freut sich drauf und findet es "gerecht". leider musst` ich dies erst einklagen; ne einigung wär mir und kind lieber gewesen.

greetings,
nachtigall

 
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