Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Muggel am 28.03.2004, 21:41 Uhr

@Bernard´s Mama

Hi,

erst mal danke für deine Aufmerksamkeit!
Ist meine Wohnung, aber laut dem deutschen Recht kann ich ihn aus einer 3 Zimmer Wohnung nicht einfach rausschmeissen, weil deutsche Richter der Meinung sind, daß man durchaus un einer 3 Zimmer Wohnung getrennt leben kann ! ( echt toll, oder ? ) ! Sein Anwalt hat mir auch gleich mitteilen lassen, daß ich ihn nicht so einfach rauswerfen kann, solange er nicht ausrastet und sich ein bisschen an den Hausarbeiten beiteiligt ( was er auch, entschuldige bitte den Ausdruck, auf eine richtig schleimscheisserische Art tut ). Den Anwalt brauch ich schon deshalb, um ihn überhaupt aus der Wohnung irgendwie raus zu kriegenund einiges anderes. Würde gerne mal mit dir mailen, teile mir doch mal deine E-Mail Adresse mit.

Bussi und Danke

Beate

 
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