Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von PetraMAY am 29.03.2004, 11:45 Uhr

Re:

also wenn er sich mit an den tisch setzt und mit isst, kannst du leider nix machen, auch wenn er vor gericht behauptet, ihr wärt in der wohnung nicht getrennt, da stehen aussage gegen aussage. du könntest dann vom tisch aufstehen und woanders essen gehen, hört sich blöd an, ist aber die einfachste lösung...leider.

er muß dir sogar unterhalt zahlen, auch in der noch gemeinsamen wohnung, damit du dir und deinem kind essen kaufen kannst. nur denke ich, wird er sich auch daran bediehnen. am besten ist es, du gehst sofort zu einem anwalt, der wird alles klären, stelle bei ihm gleich einen prozesskostenhilfeantrag und einen beratungsschein, das ist die beste lösung für dich im moment.

lg petra

 
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