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Geschrieben von emilie.d. am 27.04.2018, 9:28 Uhr

Gesellschaftliche Konvention bei Erwachsenen ist, dass man eine Einladung erwidert.

Oder eben die Einladung im Vorfeld nicht annimmt. Das wäre von Seiten der Schwiemu völlig ok gewesen. Aber einerseits die Verwandschaft sympathisch genug zu finden, um sich da fünfmal auf deren Kosten durchzuessen und dann entdeckt man auf einmal, dass sie einem zu unsympathisch ist, um sie in großer Runde eben auch mal einzuladen?

Man muss sich nicht an gesellschaftliche Konventionen halten, kann das dann aber andersherum eben auch nicht einfordern.

Insofern, wir wissen ja gar nicht, ob die Schwiemu der AP vieleicht sogar froh ist, wenn die Schwiegertochter nicht kommt. Verpflichtung für die AP besteht in der Konstellation auf jedenfall nicht.

 
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