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Geschrieben von Mehtab am 11.07.2018, 23:14 Uhr

Die Klage wurde aus einem formellen Grund abgewiesen,

weil die Schulleiterin als Beamtin weisungsgebunden ist und nicht gegen die Anordnungen ihrer vorgesetzten Behörde klagen darf. Die Politik, also die Bremer Bildungsbehörde, gibt die Richtung vor.

Wie das dann in der Praxis gehen soll, weiß ich auch nicht. In dem konkreten Fall wären meiner Meinung nach zu viele behinderte Kinder in der Klasse gewesen. Erst jetzt werden Fachkräfte zugewiesen ... . Inklusion hört sich so gut an, aber ich denke, dass es viel schwieriger ist, als es sich anhört. Ich kann die Schulleiterin schon verstehen, aber ich denke auch, dass es nichts bringt, gegen das Urteil vorzugehen, weil Beamte halt einfach weisungsgebunden sind und auszuführen haben, was angeordnet wurde. Insofern wird sie wohl auch in der nächsten Instanz keinen Erfolg haben.

 
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