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Geschrieben von Zzina am 11.07.2018, 19:30 Uhr

Die Inklusionsklage wurde abgewiesen

Es muss aber auch die Räumlichkeiten für den Rückzug geben!!!
Und entsprechende Begleitung, die auch in Krankheitsfällen eine Vertretung hat....ansonsten muss das Kind wohl leider zuhause bleiben, da es ansonsten maßlos überfordert ist, in der überfüllten Klasse ohne Rückzugsmöglichkeit.
Und genau das hat die Schulleiterin doch ins Spiel gebracht, außerdem wollte sie die Zusage für den entsprechenden personellen Schlüssel.

Ich bin absolut für Inklusion, wo es personell und räumlich möglich ist.
Wo das nicht so ist, ist es für alle Beteiligten keine gute Lösung.

Aber gut ich habe in Bremen inzwischen 18 Jahre Schulerfahrung durch die Kinder und ich bin froh, wenn ich damit endlich durch bin.

 
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