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Geschrieben von Johanna3 am 11.07.2018, 23:01 Uhr

Die Inklusionsklage wurde abgewiesen

Das kommt doch auf den Einzelfall und die Ausprägung an. Einige Autisten können die Ansprüche für das Abitur gut erfüllen, andere eben die für die Real-oder Hauptschule. Wieder andere sind in einer Sonderschüler am besten aufgehoben.

Für Schizophrene ist es ebenso. Während einige nur eine schwach ausgeprägte Symptomatik zeigen, haben andere keinerlei Realitätsbewusstsein. Und dazwischen gibt es vieles. Zum Glück.

 
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