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Geschrieben von und am 16.02.2018, 17:48 Uhr

Damals, in Geographie...

Es geht doch bei dieser Diskussion nicht um die Sichtbarkeit vor Ort sondern ums Prinzip des Entfernens von Kreuzen aus dem öffentlichen Raum. Wenn man mangels Grund noch nie in einer bayrischen Schule oder in einem bayrischen Gerichtssaal war, dann hat man die dort hängenden Kreuze ebensowenig gesehen wie die Kreuze auf den Alpengipfeln. Dennoch wird aus Prinzip gefordert oder befürwortet, die Kreuze in den öffentlichen Gebäuden zu entfernen. Es wird hier also die Entfernung von etwas gefordert, das nicht zwangsläufig zu sehen ist, wenn man sich nicht vor Ort begibt. Die ebenso öffentlichen Alpengipfel müssten demnach ebenso beleidigend auf die Ewiggekränkten wirken wie die Gerichtssaalkreuze. Kein Unterschied also. q.e.d.

P.S.: Da "die Kirche" (Wer auch immer das sein soll - die katholische Kirche? Die evangelische? Die anglikanische? Die baptistische? Die Scientologykirche? Die Church of Satan?) das Kreuz nicht als ihr exklusives Markenzeichen gepachtet hat, kann bei einer Entfernung von Kreuzsymbolen wohl kaum die Rede von einer Trennung von Kirchen und Staat sein. Man kann das Kreuz noch nichtmal als universales Symbol für das Christentum ansehen, da es christliche Gruppierungen gibt, die das Kreuz als Symbol ablehnen. Was genau also soll da also vom Staat getrennt werden, wenn man Kreuze entfernt?

 
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