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Geschrieben von Sille74 am 20.08.2018, 14:19 Uhr

Aha, jetzt ist es schon ein Tritt ... interessant ...

In dem mkr vorliegenden Texten kst überall von einem Schubser die Rede ... Wenn der so getreten hätte, dass erdasKind auf dem Arm einer Öerson hätte treffen können, dann wäre wohl niccht mehr von einem "Sch7bser" die Rede, sondern von Karate- oder Kung Fu Tritt oder irgend so etwas. Und natürlich kann auch ein Schubser schlimme Folgen haben. Aber, wenn wir jetzt schon in die strafrechtliche Schiene kommen, muss das dochanders gewertet werden als ein (gezielter) Tritt oder eine Messerattacke oder eine Attacke mit einem Knüppel oder auch "nur" einem gezielten Faustschlag.

 
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