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Geschrieben von .Anna. am 30.05.2013, 0:22 Uhr

@MM zu : Was passiert eigentlich in Deutschland...

Hallo,

das ist recht einfach und klar :
Wenn das Jugendamt involviert ist, wird gerne mal freundlich nachgefragt und diskutiert, ob der Vater nicht so nett wäre, etwas zu zahlen.
Das bringt häufig nichts.

Effektiver und auch gerne gewählt ist die Anzeige des säumigen Vaters bei der Staatsantwaltschaft wegen Unterhaltspflichtverletzung (das ist hier eine Straftat). Die Staatsanwaltschaften werden hier zunehmend routinierter und wählen dann den Weg je nachdem, was bisher bekannt ist :

Herausfinden, was der Kindsvater beruflich macht, wo er arbeitet, was er verdient.
(wenn die Sache bei der Staatsanwaltschaft landet, ist dieser Schritt meist schon hoffnungslos geblieben... also kein Arbeitsplatz, nichts bekannt).
Danach wäre eine Hausdurchsuchung beim Kindsvater angebracht (merke : Es geht um eine Straftat). Da findet man fast immer Unterlagen, die belegen, dass der Kindsvater irgendwann mal Geld hatte - Auto verkauft etc. - oder nebenher Geld verdient hat.
Wenn man die Belege dafür hat, wird der Kindsvater angeklagt und i.d.R. zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten auf Bewährung verurteilt.
Keine Geldstrafe, weil das Geld ja fürs Kind sein soll und nicht mehr als 3 Monate, weil man sonst als vorbestraft gilt und damit Schwierigkeiten bei der Jobsuche haben könnte.

Das Vorgehen hört sich vielleicht etwas hart an, aber ist sehr wirkungsvoll. Umgekehrt natürlich auch auf Frauen anwendbar, die ihre Unterhaltspflicht verletzen.

Gruß Anna

 
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