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Geschrieben von Holzkohle am 30.05.2013, 0:33 Uhr

Anna und Shinead

genau, und bis es soweit ist, fließt gaaaanz viel Wasser den Jordan runter und die Mütter/Väter füllen gaaaaaaaaanz viele Unterlagen aus, obwohl schon ein vollstreckbarer Unterhaltstitel vorliegt. Ich finde, dass in Deutschland die Strafe für Nichtzahlung des Unterhalts noch viel zu entspannt ausfällt; dem nicht zahlenden Unterhaltspflichtigen passiert doch nichts. Strafe auf Bewährung, pöh. Bis dahin werden erstmal alle Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt, die dieses Land zu bieten hat. Und aus eigener Erfahrung hat Deutschland da ganz viele zu bieten. Das geht los mit der ZV ins bewegliche Vermögen, ins unbewegliche Vermögen, ZV aufs Gehalt, ZV auf Versicherungen. Und wenn DANN noch gar nichts geht, dann eine Geldstrafe und Bewährungsstrafe, aber selbst das bringt einem nichts, wenn der KV dann auf einmal sagt "hups bin privatinsolvent" - dann greift wieder das JA mit seinem Unterhaltsvorschuss - siehe oben, 199 Euro, in vielen Fällen vielleicht nicht mal das, was dem Kind EIGENTLICH zusteht.

Und wenn der KV/die KM ganz hartgesotten ist, dann lässt sie/er sich auf die Gefängnisstrafe ein, hockt die drei Monate ab oder macht soziale Arbeiten - der Unterhalt ist aber damit ebenfalls noch nicht da...

Ich sage ja, um auf das Ausgangsthema zurück zu kommen - Sorgerecht und SorgePFLICHT. Ein Paar Chucks und ein Paar High-Heels!

Gegen meinen Willen kann entschieden werden, wie Gott will.
Für den Willen und das Wohlergehen meines Kindes nicht.

 
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