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Geschrieben von VonHerzen am 29.05.2013, 22:51 Uhr

Gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen der Mutter - wie findet ihr das?

An sich ja keine schlechte Sache, aber dann hätten "die da oben" vielleicht auch mal dran denken sollen, welchen Aufwand die Alleinerziehenden manchmal haben, wenn sie für ihr Kind bei gemeinsamen Sorgerecht z. B. ein Sparkonto eröffnen wollen, das geht nämlich nicht ohne Einwilligung des Vaters - Abheben darf er allerdings das Geld schon, auch wenn er keinen Cent drauf gezahlt hat! Dann gehts weiter mit Kita- u. Schulanmeldung, Behandlung im Krankenhaus usw. ...für das alles braucht man die Zustimmung vom Vater. Und wenn dieser sich quer stellt, kann man erstmal von Pontius zu Pilatus laufen.

Ich würde sagen, da hats mal wieder jemand "gut gemeint", aber leider nicht weiter nachgedacht.

LG

 
26 Antworten:

Re: Gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen der Mutter - wie findet ihr das?

Antwort von shinead am 29.05.2013, 22:55 Uhr

Die Mutter hat die Möglichkeit des Widerspruchs. Ich denke ma, das man dem auch folgt, wenn er nachvollziehbar begründet ist.

Bezüglich des Kontos: Abhebung geht nur wenn beide unterschreiben, wenn beide die Eröffnung unterschrieben haben. Ansonsten Abhebung nur gegen Sparbuch.

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Re: Gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen der Mutter - wie findet ihr das?

Antwort von Holzkohle am 29.05.2013, 23:16 Uhr

auf welche Meldung hin machst Du jetzt Dein Posting fest?

Ich bin ebenfalls AE und bin heute, obwohl ich es damals einräumen wollte, gottfroh, dass der KV kein Sorgerecht hat. Der ist nämlich nicht auffindbar. Also... nur, wenn er will. Tingelt durch die Weltgeschichte. Ich hätte mehr Sorgen als Schlaf, wenn ich wegen jedem Pups um seine Einwilligung bitten müsste.

Auch sehr schön, wo schon seit Jahren keiner mitdenkt, Sorgerecht heißt nicht gleich Sorgepflicht! Ein KV kann jahrelang bestimmen, wie oder was das Kind macht, welcher Religion es angehört, welche Schule die beste ist usw. Aber DA SEIN muss er nicht. Er hat das Recht sich einzumischen (sorry für die Wortwahl) hat aber nicht die Pflicht, sich um die Erziehung und das Wohl zu sorgen. Schlimmer noch, er hat zwar die Unterhaltspflicht aber zahlt er nicht, naja dann auch nicht tragisch. Da passiert erstmal lange nichts. Erlebe es gerade selbst.

ABER rücke ich als Mutter zum vereinbarten Besuchswochenende das Kind nicht raus, vielleicht auch weils krank ist, hat der Vater das RECHT, das Kind mit Polizeigewalt zu holen.

Fällt dem KV 5 min vor dem Besuch ein, dass er doch nicht vorbei kommen und das Kind holen kann und meine berufliche Reise oder von mir aus meine privaten Termine, die ich vorher abgemacht habe, gehen damit flöten, habe ich als Mutter nicht das Recht, die Polizei zu rufen und zu sagen, der KV möge doch bitte den kleinen Hans-Franz aus meinem Mutterland abholen.

Ich rege mich darüber nicht mehr auf... zumindest versuche ich es.

Achso, bevor die hier lesenden alleinerziehenden Männer sich aufregen - KV kann gern gegen KM getauscht werden.

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Re: Gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen der Mutter - wie findet ihr das?

Antwort von yellow_sky am 29.05.2013, 23:30 Uhr

Also irgend was läuft schief bei euch in d.
Mich hat noch nie jemand wegen einer Unterschrift des kv's gefragt.
Kein kiga, keine bank, keine schule....
Ganz im gegenteil, ich hab letztens bei irgendwelchen infoblätter für die schulebeim vatern den stiefvater als vater eingetragen *g* weils zucchini ist...
Aber zurück zur bank. Ich gehe hin und eröffne ein konto. Erledigt. Und du gehst hin, eröffnest ein konto und die sagen dann zu dir das der kv auch noch unterschreiben muss? Oder wie funkt das? Was wenn man noch verheiratet ist? Muss dann der vater auch jeden wisch unterschreiben?
Komisch find ich das.
Ihr seid im krankenhaus weil sich das kind weh getan hat und ihr müsst beide für die op unterschreiben? Immer?

Lg

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Was passiert eigentlich in Deutschland...

Antwort von MM am 29.05.2013, 23:35 Uhr

... wenn der Vater keinen Unterhalt ("Alimente") zahlt? Welche Sanktionen gibt es...?

Es interessiert mich, weil das hier in Tschechien immer wieder Thema ist/war, viele zahlten einfach jahrelang nicht, haben angeblich nichts... usw.

Jetzt ist die neuste Neuigkeit, dass ihnen der Führerschein entzogen werden kann - und schwupps, auf einmal fingen wohl viele doch an zu zahlen...

Ich sage jetzt nicht, dass das die Patentlösung ist, ein bisschen "strange" ist es ja irgendwie schon - aber scheint teilweise zu funktionieren und es interessiert mich halt...

Ach ja, es kommen auch Leute dafür ins Gefängnis - was ja aber sehr kontraproduktiv sind, denn dann zahlen sie erst recht nicht und landen danach eher am Rande der Gesellschaft...

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MM

Antwort von Holzkohle am 30.05.2013, 0:10 Uhr

naja so viel passiert erstmal nicht. Ich kann nur von mir berichten. Der KV zahlt seit neun Jahren den Unterhalt so, wie es ihm passt. Sprich - mal zahlt er, mal zahlt er drei Monate nicht, was die Regel ist bei uns. In dem Fall sprechen wir dann von insgesamt fast 800 Euro. Aktuell sind wieder zwei Monate offen.

Ich habe einen vollstreckbaren Titel über den Unterhalt. Von dem kann ich mir nichts kaufen, denn bis wir die Vollstreckung ins bewegliche Vermögen eingeleitet haben, dazu muss ich erstmal viele Anträge ausfüllen, vergehen ganz viele Wochen. In diesen Wochen hat er sich meist beim Jugendamt, die die Beistandschaft haben und somit auch das mit dem Unterhalt regeln, tausendfach entschuldigt mit Ausreden wie "war im Ausland" oder "war im Krankenhaus" (das ist aktuell der Fall) bis hin zu "hab die Post nicht bekommen" - auch hier passiert immer noch nichts.

Man kann den KV nicht dazu verpflichten, einen Dauerauftrag über den Unterhalt einzurichten. Ein Sachbearbeiter hat das mal geschafft, der Dauerauftrag lief einen Monat, danach hat der KV diesen gekündigt, passiert ist ihm nichts. Und wir saßen wieder drei Monate ohne Unterhalt da.

Was tatsächlich geht - der KV weilt in den USA bei seiner Ex, ich denke inzwischen wieder Freundin - man kann am Zoll dafür sorgen, dass er nicht mehr aus D ausreisen darf, bis er seinen Unterhaltsschulden nachgekommen ist. Nur auch bis DAHIN ist es ein so langer Weg, da ist mein Sohn dann schon eher volljährig. Wir haben das alles schon versucht.

Das ist es ja - MACHEN kannst du nicht wirklich was.
Bei mir ist es so, der KV zahlt immer mal, meistens nicht. Meistens erst, wenn man ihm mit der Zwangsvollstreckung droht. Und dazu muss man sagen, der KV von meinem/unserem Kind ist kein "Armer" - der hat Kohle, hat nur einfach keinen Bock. Er hofft jeden Monat darauf, dass wir vergessen, dass er zu zahlen hat.
Was sagt das Jugendamt? "Naja, sein sie mal froh, dass er überhaupt immer mal was zahlt, andere Mütter bekommen jahrelang gar nichts" - das hilft mir natürlich ungemein, wenn, wie aktuell, mal eben 544 Euro auf dem Konto fehlen. Und hier steht ne Klassenfahrt an usw.

Und dann gibts ja noch das wundervolle Unterhaltsvorschussgesetz, wo man als Mutter (oder alleinerziehender Vater) tausende von Unterlagen ausfüllt, damit man einen Minisatz an Geld bekommt, der lächerlich ist (ich glaube 199 Euro?) - der aber meistens nicht dem entspricht, was der KV eigentlich zu zahlen HÄTTE. Das Geld holt sich das JA vom KV wieder, damit hat man selbst nichts zu tun, hat aber in dem Moment auch keinen Anspruch darauf, was einem "mehr" zustehen würde bzw. in dem Fall dem Kind.

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Re: @MM zu : Was passiert eigentlich in Deutschland...

Antwort von .Anna. am 30.05.2013, 0:22 Uhr

Hallo,

das ist recht einfach und klar :
Wenn das Jugendamt involviert ist, wird gerne mal freundlich nachgefragt und diskutiert, ob der Vater nicht so nett wäre, etwas zu zahlen.
Das bringt häufig nichts.

Effektiver und auch gerne gewählt ist die Anzeige des säumigen Vaters bei der Staatsantwaltschaft wegen Unterhaltspflichtverletzung (das ist hier eine Straftat). Die Staatsanwaltschaften werden hier zunehmend routinierter und wählen dann den Weg je nachdem, was bisher bekannt ist :

Herausfinden, was der Kindsvater beruflich macht, wo er arbeitet, was er verdient.
(wenn die Sache bei der Staatsanwaltschaft landet, ist dieser Schritt meist schon hoffnungslos geblieben... also kein Arbeitsplatz, nichts bekannt).
Danach wäre eine Hausdurchsuchung beim Kindsvater angebracht (merke : Es geht um eine Straftat). Da findet man fast immer Unterlagen, die belegen, dass der Kindsvater irgendwann mal Geld hatte - Auto verkauft etc. - oder nebenher Geld verdient hat.
Wenn man die Belege dafür hat, wird der Kindsvater angeklagt und i.d.R. zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten auf Bewährung verurteilt.
Keine Geldstrafe, weil das Geld ja fürs Kind sein soll und nicht mehr als 3 Monate, weil man sonst als vorbestraft gilt und damit Schwierigkeiten bei der Jobsuche haben könnte.

Das Vorgehen hört sich vielleicht etwas hart an, aber ist sehr wirkungsvoll. Umgekehrt natürlich auch auf Frauen anwendbar, die ihre Unterhaltspflicht verletzen.

Gruß Anna

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Re: Was passiert eigentlich in Deutschland...

Antwort von shinead am 30.05.2013, 0:24 Uhr

Grundsätzlich droht in Deutschland auf nicht Zahlung von Unterhalt bzw. Umgehung der erhöhten Erwerbsobliegebheit Gefängnis. Kommt aber bezüglich der Umsetzung auf Anwalt bzw Jugendamt an.

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Re: was ist, wenn der mutter was "passiert"?

Antwort von sechsfachmama am 30.05.2013, 0:29 Uhr

die frage kam nämlich in meiner verwandtschaft auf, als die KM darauf bestehen wollte, dass der KV keinerlei sorgerecht bekommt. da wurde ihr klargemacht, was die folgen sind, wenn ihr was zustößt und sie stirbt, nicht mehr handlungsfähig ist (sagen wir durch einen schweren unfall) - dann kommen die kinder ins heim und weder KM noch KV können irgendwas dagegen machen.
aufgrund dieses aspektes hat die KM dann doch dem gem. sorgerecht zugestimmt.

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Anna und Shinead

Antwort von Holzkohle am 30.05.2013, 0:33 Uhr

genau, und bis es soweit ist, fließt gaaaanz viel Wasser den Jordan runter und die Mütter/Väter füllen gaaaaaaaaanz viele Unterlagen aus, obwohl schon ein vollstreckbarer Unterhaltstitel vorliegt. Ich finde, dass in Deutschland die Strafe für Nichtzahlung des Unterhalts noch viel zu entspannt ausfällt; dem nicht zahlenden Unterhaltspflichtigen passiert doch nichts. Strafe auf Bewährung, pöh. Bis dahin werden erstmal alle Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt, die dieses Land zu bieten hat. Und aus eigener Erfahrung hat Deutschland da ganz viele zu bieten. Das geht los mit der ZV ins bewegliche Vermögen, ins unbewegliche Vermögen, ZV aufs Gehalt, ZV auf Versicherungen. Und wenn DANN noch gar nichts geht, dann eine Geldstrafe und Bewährungsstrafe, aber selbst das bringt einem nichts, wenn der KV dann auf einmal sagt "hups bin privatinsolvent" - dann greift wieder das JA mit seinem Unterhaltsvorschuss - siehe oben, 199 Euro, in vielen Fällen vielleicht nicht mal das, was dem Kind EIGENTLICH zusteht.

Und wenn der KV/die KM ganz hartgesotten ist, dann lässt sie/er sich auf die Gefängnisstrafe ein, hockt die drei Monate ab oder macht soziale Arbeiten - der Unterhalt ist aber damit ebenfalls noch nicht da...

Ich sage ja, um auf das Ausgangsthema zurück zu kommen - Sorgerecht und SorgePFLICHT. Ein Paar Chucks und ein Paar High-Heels!

Gegen meinen Willen kann entschieden werden, wie Gott will.
Für den Willen und das Wohlergehen meines Kindes nicht.

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Re: was ist, wenn der mutter was "passiert"?

Antwort von Holzkohle am 30.05.2013, 0:38 Uhr

auch eine Sache, wo mir der imaginäre Hut damals hochgegangen ist.

Ich habe über den Verbleib meines Sohnes, für den Fall, dass mir was passiert, ein Sorgerechtstestament hinterlassen. Das besagt, dass im Falle des Falles das Kind zu meinen Eltern kommt. Und ich dachte, damit wäre alles klar. Nee nix is..

Das ist nett, das Gericht liest sich das durch ABER schaut, Sorgerecht hin oder her, ob es da nicht doch einen Vater zum Kind gibt. Und entscheidet dann. Sprich, ein Sorgerechtstestament zu hinterlassen heißt nicht automatisch, dass das Kind auch dahin kommt, wo man es gerne hätte. Ist noch ein leiblicher Vater da, wird erstmal geprüft, ob der nicht doch eventuell jetzt Bock auf seine väterlichen Pflichten hätte, erst DANN wird pro Testament entschieden oder nicht. Für den Fall, dass mir mal was passiert, kann ich dem Gericht nur raten, pro Testament zu entscheiden, sonst steh ich aus meinem Sarg nämlich höchstpersönlich wieder auf!!!! Wobei in meinem Fall das Gericht natürlich für die Großeltern/meine Eltern entscheiden würde.

Die Info, die Deiner Freundin damals gegeben wurde, sechsfachmama, ist falsch! Das Kind kommt nicht automatisch ins Heim, wenn man als Mutter verstirbt.

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Re: @Holzkohle

Antwort von .Anna. am 30.05.2013, 0:47 Uhr

Hallo,

du hast da offenbar ganz eigene Erfahrungen .. tut mir leid.

Gegen einen ganz beharrlichen Nichtzahler, der sogar lieber ins Gefängnis geht, hilft natürlich wenig.
Solche Väter sind aber nicht der Regelfall.

Die meisten sind unwissend bez. ihrer Verpflichtung - halten ein Kind eher für eine Aufgabe und Vergnügen der Frau - oder unfähig, sich so zu organisieren, dass sie am Monatsanfang genug Geld für den Unterhalt zusammen haben oder sind einfach bequem und haben keine Lust zur Arbeit.

In diesen 3 üblichsten Fällen helfen eine Strafverhandlung (sehr beeindrucke Sache) und ggf. Verurteilung meist nachhaltig.

Diese strafrechtliche Seite hat übrigens mit der zivilrechtlichen Seite (Vollstreckungsversuche beim Vater, kein Dauerauftrag etc.) nichts zu tun.
Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung kann jeder, auch die Mutter fürs Kind, erstatten.
Die Staatsanwaltschaft wird sich dann beim Jugendamt durchaus erkundigen, Entschuldigungsversuche des Vaters zur Kenntnis nehmen, aber letztlich doch ihr Ding machen und Anklage dann erheben, wenn Belege dafür vorliegen (Durchsuchung !), dass der Kindsvater mal Geld hatte und dennoch nicht gezahlt hat.
Es kann so einfach sein...

Gruß Anna

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Re: Gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen der Mutter - wie findet ihr das?

Antwort von kravallie am 30.05.2013, 7:40 Uhr

ich bin gottfroh, dass die da oben erst jetzt auf diese idee gekommen sind, mein kind wird in 3 monaten 18 und der kv kann mich damit nicht mehr schikanieren, was er sicher gemacht hätte, wenn es zb vor 8 jahren gewesen wäre. ein besorgter vater braucht nicht wirklich das gsr, der kümmert sich auch so um sein kind.
allerdings habe ich auch ein kind mit gsr, da war bis dato nur pass und konto unterschrifterforderlich. schule, hort, kh bzw narkose---nix.

aktuell habe ich ein freundin, wo der kv nach 4 jahren und jetzt trennung nebst gsr auch das abr einklagt, nur damit er nichts zahlen muß. ach und kündigen hat er sich auch lassen....
so ist das mit dem recht haben und recht bekommen, gibt x beispiele im ae, wo keine maßnahme etwas genutzt hat.
ich kenne nur einen einzigen fall, der ins gefängnis gewandert ist, aber weil der sich strikt weigerte, seine einkünfte offenzulegen.
oder man hebt regelmäßig die hand.
so einfach kann es sein......

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Habe gerade gestern allein für die Narkose unterschriben, aber ich musste zusichern, ...

Antwort von Trini am 30.05.2013, 8:19 Uhr

in Übereinstimmung mit meinem Mann zu handeln.

Wäre DER jetzt böswillig, könnte er meine Entscheidung anfechten.

Trini

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Re: Anna und Shinead

Antwort von shinead am 30.05.2013, 8:41 Uhr

Das hört sich sehr nach dem Vorgehen eines "verträumten" Jugendamt an. Dagegen hilft in Ein guter Anwalt.

Ich kenne bisher nur ein Jugendamt, dass einen Haftbefehl ausgestellt hat.

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Re: Gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen der Mutter - wie findet ihr das?

Antwort von Leena am 30.05.2013, 9:04 Uhr

...ist zum Teil sicherlich aber auch der Unterschied zwischen gesetztem Recht und praktischer Realität. Okay, Sparkonto habe ich für meine Kinder noch nicht eröffnet, aber ich habe mittlerweile (bei vier Kindern) schon viele Kita- und Schulanmeldung, Behandlung im Krankenhaus usw. unterschrieben - und noch nie die Zustimmung des Vaters gebraucht. Selbst bei der Ummeldung oder bei den Kinderreisepässen nicht. Alles mögliche ist damit schwebend unwirksam, ich weiß, aber für mich in meinem gelebten Alltag habe ich bisher noch keine zweite Unterschrift gebraucht.

Sicherlich kann ein Vater mit gemeinsamen Sorgerecht, der Schwierigkeiten machen möchte, dann Schwierigkeiten machen. Aber ein phlegmatischer Vater, dem man wegen jeder Unterschrift wochenlang hinterher rennen müsste, würde das mit ziemlicher Sicherheit oder eher nicht machen, Schwierigkeiten, meine ich.

(Bei uns lehnt der leibliche Vater von Kind1 jeden Kontakt zum Kind ab, allerdings gab es auch keine Vaterschaftsanerkennung und somit keine Unterhaltsverpflichtung, kein Sorgerecht oder was auch immer. Und auch keinen Vater, der sich quer stellen könnte / würde.)

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In der Praxis nicht so heiß gegessen wie gekocht

Antwort von Sailor am 30.05.2013, 10:09 Uhr

Bei den weniger wichtigen Sachen kräht meistens kein Hahn nach der Unterschrift des leiblichen Vaters.
Und bei den wichtigen Sachen (Notfall-OP) darfst du ausdrücklich auch alleine unterschreiben!

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Re: was ist, wenn der mutter was "passiert"?

Antwort von Erzangie am 30.05.2013, 10:11 Uhr

Da wurde der KM aber das falsche "klargemacht".

Grundsätzlich wird in einem solchen Fall der nächste leibliche Verwandte gesucht, also der leibliche Vater, was anderen AE-Müttern genau deshalb die Haare zu Berge stehen lässt... Und das hat NIX mit dem Sorgerecht zu tun.

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Re: In der Praxis nicht so heiß gegessen wie gekocht

Antwort von kravallie am 30.05.2013, 10:18 Uhr

die unterschriften sind m.e. kiki, aber das mit dem einspruch bei umzug finde ich unsäglich bei gsr und kann einer mutter echt das leben schwer machen.

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Danke für die Infos...

Antwort von MM am 30.05.2013, 10:35 Uhr

... jetzt bin ich wieder etwas schlauer ;-)!

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Theoretisch sollte es so sein...aber praktisch

Antwort von CKEL0410 am 30.05.2013, 11:49 Uhr

läuft es doch ganz anders.
ich hätte meine tochter auch ohne unterschrift vom papa an der schule anmelden können usw.

die exfrau meines mannes, hat noch nie eine unterschrift benötigt, es interessiert keinen das sorgerecht, nicht bei schulwechsel, krankenhausaufenthalt etc. obwohl ich finde das besonders im fall vom krankenhaus darauf geachtet werden sollte.

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Aber gerade DA ist es schwierig

Antwort von Trini am 30.05.2013, 12:32 Uhr

Es steht dem Kind ja nicht auf der Stirn, dass die Eltern geschieden/unverheiratet sind.

Woher sollen es die Ärzte also wissen???

Ganz davon abgesehen, hat mich in keinem KH bisher einer nach dem ausweis gefragt.

Da hätte jede Frau mit meinem Namen unterschreiben können.

Trini

PS: Noch weiter gegangen - es könnte jede Frau ein Kind unter dem Namen des meinigen behandeln lassen.

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Klar ist das richtig so

Antwort von bobfahrer am 30.05.2013, 12:58 Uhr

Das Gesetz wurde ja nicht für die paar % gemacht von denen hier berichtet wird sondern für den Großteil der Väter welche sich ernsthaft interessieren und einbringen wollen. Deswegen ist die Diskussion "zahlt keinen Unterhalt" auch müßig weil sich die Klagerei in der Praxis dieses Klientel welches sich nicht schert auch nicht antut.

Man muss das ganze mal etwas emotionsloser sehen und seine eigene Geschichte ausblenden, von den "nicht zahlern / nicht kümmerern" hat doch eh kaum einer hier das SR und ist auch nicht im Begriff es einzufordern. Wenn wir mal richtig hinschauen läuft es doch bei den meisten
und warum sollen die Väter dann nicht auch das SR haben?

Ich stelle mir jetzt mal vor ich wäre "Umgangsberechtigter" und hätte regelmäßig und viel Kontakt - dennoch will die KM mir nicht die gemeinsame Elterliche Sorge einräumen! Wenn es bisher ein steiniger weg war so könnte ich das innerhalb ein paar Wochen klären ohne das irgendjemand groß gestresst und belastet wird. Solche Prozesse früher waren ja auch sehr zeit, kosten und stressintensiv.

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Re: Klar ist das richtig so

Antwort von kravallie am 30.05.2013, 13:32 Uhr

braucht einer von euch beiden das gsr, damit er/ sie sich kùmmern kann?
nein. und wenn dann nur, um macht zu demonstrieren, zum wohle des kindes nicht, denn bei kùmmernden eltern setze ich voraus, daß sie zum wohle des kindes handeln. nach bestem wissen und gewissen.
ergo: überflüssig.
vll sollte gar keiner ein sorgerecht haben, sondern beide nur eine sorgepflicht, wetten das würde den nichtkümmereltern auch nicht gefallen.

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Re: Klar ist das richtig so

Antwort von bobfahrer am 30.05.2013, 16:34 Uhr

Ich hab es ja eh, weil damals verheiratet.

Ja, wenn nur die Mutter es hat kann sie schon Macht demonstrieren, da haste recht.

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Re: Gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen der Mutter - wie findet ihr das?

Antwort von Silvia3 am 30.05.2013, 17:58 Uhr

Ich bin mit dem KV verheiratet, lebe mit ihm zusammen und naturgemäß haben wir beide das Sorgerecht. Der Vater musste sowohl bei der Eröffnung der Kindersparbücher mit unterschreiben als auch auf dem Freistellungsauftrag. Dito bei der kürzlich erfolgten Beantragung eines Personalausweises für meine Große.
Keine Ahnung, ob das nur bei verheirateten Eltern vorausgesetzt wird, aber bei uns ist öfters die Unterschrift des Vaters notwendig.

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Re: Klar ist das richtig so

Antwort von kravallie am 31.05.2013, 16:44 Uhr

und wenn der andere ( egal jetzt ob vater oder mutter ) das gsr einklagt, dann kann er keine macht demosntrieren???
du willst mir sagen, dass man das gsr zwingend braucht, um sich wohlwollend zu kùmmern?
das brauchst du nicht, ich nicht, keiner.
das ist deutsche bürokratie. fùr alles gibt es rechte. nur pflichten, die werden schnell übersehen. da wird streng getrennt.


aber wie du weißt, ich bin nicht betroffen, denn meine kinder sind mit und ohne gsr ausgestattet und ich bejammere nichts von beidem.
wäre es aber früher verabschiedet worden, hätte ich nichts zu lachen gehabt.

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