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Geschrieben von .Anna. am 30.05.2013, 0:47 Uhr

@Holzkohle

Hallo,

du hast da offenbar ganz eigene Erfahrungen .. tut mir leid.

Gegen einen ganz beharrlichen Nichtzahler, der sogar lieber ins Gefängnis geht, hilft natürlich wenig.
Solche Väter sind aber nicht der Regelfall.

Die meisten sind unwissend bez. ihrer Verpflichtung - halten ein Kind eher für eine Aufgabe und Vergnügen der Frau - oder unfähig, sich so zu organisieren, dass sie am Monatsanfang genug Geld für den Unterhalt zusammen haben oder sind einfach bequem und haben keine Lust zur Arbeit.

In diesen 3 üblichsten Fällen helfen eine Strafverhandlung (sehr beeindrucke Sache) und ggf. Verurteilung meist nachhaltig.

Diese strafrechtliche Seite hat übrigens mit der zivilrechtlichen Seite (Vollstreckungsversuche beim Vater, kein Dauerauftrag etc.) nichts zu tun.
Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung kann jeder, auch die Mutter fürs Kind, erstatten.
Die Staatsanwaltschaft wird sich dann beim Jugendamt durchaus erkundigen, Entschuldigungsversuche des Vaters zur Kenntnis nehmen, aber letztlich doch ihr Ding machen und Anklage dann erheben, wenn Belege dafür vorliegen (Durchsuchung !), dass der Kindsvater mal Geld hatte und dennoch nicht gezahlt hat.
Es kann so einfach sein...

Gruß Anna

 
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