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Geschrieben von shinead am 29.05.2013, 22:55 Uhr

Gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen der Mutter - wie findet ihr das?

Die Mutter hat die Möglichkeit des Widerspruchs. Ich denke ma, das man dem auch folgt, wenn er nachvollziehbar begründet ist.

Bezüglich des Kontos: Abhebung geht nur wenn beide unterschreiben, wenn beide die Eröffnung unterschrieben haben. Ansonsten Abhebung nur gegen Sparbuch.

 
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